




Das oberste Gericht Italiens hat den Freispruch des früheren Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi im sogenannten Bunga-Bunga-Prozess endgültig bestätigt. Das Kassationsgericht in Rom wies am späten Dienstagabend die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück und sprach ihn somit endgültig von Anschuldigungen frei, er habe im Zuge von Sexpartys in seiner Villa in Mailand Geld für Sex mit der minderjährigen Prostituierten Ruby bezahlt. Dem Ex-Regierungschef war zudem vorgeworfen worden, er habe seinen politischen Einfluss ausgenutzt, um den Fall geheim zu halten. „Das ist ein großer Erfolg“, sagte Berlusconis Verteidigerin Michaela Andresano. „Das Gericht hat unsere Argumente akzeptiert und die Berufung der Staatsanwälte zurückgewiesen.“
Die Staatsanwaltschaft hatte Berlusconi vorgeworfen, Karima El Mahroug - besser bekannt als Ruby - für Sex bezahlt zu haben, als sie noch nicht volljährig gewesen sei. Dann habe er sich 2010 bei der Polizei eingeschaltet, um ihre Freilassung nach einem angeblichen Diebstahl zu erwirken, so die Vorwürfe. Berlusconi und El Mahroug, die zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre alt war, hatten dementiert, dass sie jemals Sex miteinander gehabt hätten. Ein Gericht niedrigerer Instanz hatte den langjährigen Regierungschef in beiden Anklagepunkten zunächst schuldig gesprochen und ihn zu sieben Jahren Gefängnis und ein lebenslanges Verbot verurteilt, öffentliche Ämter auszuüben. Ein Berufungsgericht hatte diese Entscheidung im vergangenen Jahr jedoch aufgehoben.
Berlusconis Freispruch ist nach der Entscheidung des Kassationsgerichts nun endgültig rechtskräftig, was auch positive Auswirkungen auf seine neuerlichen politischen Ambitionen haben dürfte. Das oberste Gericht, das sich bis kurz vor Mitternacht für mehr als neun Stunden zu Beratungen zurückgezogen hatte, wird Details seines Urteils innerhalb von 90 Tagen schriftlich veröffentlichen.
Während der abschließenden Plädoyers hatte Staatsanwalt Eduardo Scardaccione angeführt, es könne nicht sein, dass Berlusconi nicht das Alter von El Mahroug gewusst haben könne. Er führte an, ein Polizeivertreter „konnte dem Druck nicht widerstehen“, den der Ex-Regierungschef auf ihn ausgeübt habe, damit Ruby freigelassen werde. Berlusconi habe den Polizisten gegen Mitternacht zu Hause angerufen, nachdem sie festgenommen worden sei.
Sowohl für Berlusconis angebliche Kenntnis des Alters der jungen Frau sowie für Drohungen während des nächtlichen Anrufes gebe es keine Beweise, hatte Chefverteidiger Franco Coppi angeführt. Berlusconi hat vergangene Woche seinen gemeinnützigen Dienst beendet, zu dem er wegen Steuerbetrugs verurteilt worden war. Diese Verurteilung hatte ihm seinen Sitz im Parlament gekostet. Trotz des rechtlichen Sieges am Dienstag ist Berlusconis Kampf mit den italienischen Gerichten jedoch nicht vorbei: Staatsanwälte in Mailand ermitteln gegen ihn, weil er angeblich Zeugen im „Bunga-Bunga“-Fall bestochen haben soll. Wegen politischer Korruption läuft zudem in Neapel ein Prozess gegen ihn.