Burkini-Streit Französisches Gericht hebt Burkini-Verbot vorerst auf

Das höchste französische Verwaltungsgericht hat das umstrittene Burkini-Verbot vorerst aufgehoben. Eine endgültige Entscheidung folge aber noch, teilte es am Freitag mit.

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Der Ganzkörperbadeanzug

Menschenrechtsgruppen hatten gefordert, das Verbot der hauptsächlich von muslimischen Frauen getragenen Ganzkörper-Badeanzüge aufzuheben. Nun hat der französische Staatsrat hat das umstrittene Burkini-Verbot einer Gemeinde an der Côte d'Azur ausgesetzt. Das teilte das oberste Verwaltungsgericht auf Twitter mit. Die Menschenrechtsliga und das Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich hatten Beschwerde gegen die Verordnung des Mittelmeerortes Villeneuve-Loubet bei Nizza eingelegt.

Der Begriff Burkini steht für eine Badekleidung für Musliminnen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße alle Körperpartien bedeckt. Das Wort setzt sich aus den Begriffen Burka und Bikini zusammen. Burkinis bestehen in der Regel aus einer Hose, einem Oberteil und einer Kopfbedeckung, die an die Haube der Eisschnellläufer erinnert. Das Kleidungsstück soll Musliminnen ermöglichen, schwimmen zu gehen, ohne gegen religiöse Vorschriften zu verstoßen. Burkinis sind relativ neu und tauchen vermehrt um die Jahrtausendwende auf. Eine australische Bekleidungsfirma hat sich den englischen Begriff „Burqini“ sogar in der EU schützen lassen. Mittlerweile ist das Wort aber in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen.

Das Urteil wurde zu einem Erlass der Gemeinde Villeneuve-Loubet gefällt, gilt aber als Präzedenzfall für an die 30 weitere Küstenorte, die muslimischen Frauen ebenfalls untersagten, das verhüllende Kleidungsstück an Badestränden zu tragen.

Das Verbot hatte weltweit Aufsehen erregt und Debatten ausgelöst. Zwei Menschenrechtsorganisationen zweifelten die Rechtmäßigkeit der Kleidungsvorschrift an und reichten Klage ein. Diese verletze Grundfreiheiten, zudem hätten Bürgermeister ihre Vollmachten überschritten, indem sie Frauen vorschrieben, was sei an Stränden zu tragen haben, hieß es von den Klägern.

Die Gemeinden hatten die Vorschrift mit der angespannten Sicherheitsanlage nach Anschlägen wie in diesem Sommer in Nizza begründet. Einige argumentierten auch, Burkinis seien ein Zeichen der Unterdrückung muslimischer Frauen

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