Datenabkommen "Privacy Shield" Wenn Politik versagt, müssen Richter entscheiden

Zum Glück gibt es den Europäischen Gerichtshof. Der sollte das neue Datenabkommen mit den USA stoppen.

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Zwei Netzwerkkabel. Quelle: dpa

Zumindest die Marketingexperten haben geliefert: Für das neue Abkommen zu Datentransfers zwischen EU und USA haben sie ein Logo entworfen, noch bevor ein Text mit Details vorlag. Auch einen Namen, der Bürgern viel Schutz suggeriert, haben sie ersonnen. „Privacy Shield“ soll die Vereinbarung heißen, die „Safe Harbor“ ablöst. Das alte Safe-Harbor-Abkommen hatte der Europäische Gerichtshof im Oktober gekippt, weil er europäische Daten in den USA nicht ausreichend vor US-Behörden und Geheimdiensten gesichert sah.

Doch das, was EU-Justizkommissarin Vera Jurová jetzt als Neuerung vorstellte, ist eine große Verpackung mit wenig Inhalt. Max Schrems, der Datenschutzaktivist, der mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof das Ende von „Safe Harbor“ ausgelöst hat, erkennt denn auch nur eine sinnlose Aneinanderreihung klingender Phrasen: „Bullshit-Bingo“ trifft den Kern. Europäern einen Abwehrschild zu versprechen, wenn sie noch nicht mal einen löchrigen Schutzschirm bekommen, ist unehrlich und dreist.

Zustimmung zur Aussage: "Ich sehe meine Privatsphäre durch die Nutzung digitaler Technologien bedroht"

So klingt es wie ein Witz, dass Brüssel sich offenbar schon mit einem Brief zufrieden gibt, in dem eine US-Behörde versichert, Europäer würden künftig nicht mehr massenhaft überwacht. Und auch die Institution des neuen Ombudsmanns in den USA wirkt wenig vertrauenerweckend, auch wenn die US-Seite treuherzig betont, ja, der werde tatsächlich unabhängig von den Geheimdiensten agieren. Rechtssicherheit sieht anders aus, urteilt Ex-Justizkommissarin Viviane Reding, die die Verhandlungen mit den USA aufnahm, ehe sie ins Europäische Parlament wechselte.

Tatsächlich haben Europäer in den USA nach wie vor wenig Rechte beim Datenschutz. Der Kongress arbeitet zwar an einem Gesetz, aber nach dem bisherigen Entwurf können Europäer in den USA erst ein US-Gericht in Sachen Datenschutz anrufen, wenn sie auf dem Verwaltungsweg gescheitert sind. Amerikaner können dagegen gleich klagen. Die Ungleichbehandlung zieht sich durch den ganzen Text. EU-Bürger können, wenn sie denn vor Gericht ziehen, nur eine Korrektur ihrer personenbezogenen Daten erstreiten. Sie können aber – anders als US-Bürger – nicht die Rechtmäßigkeit des Verfahrens von einem Gericht überprüfen lassen.

Die USA und Europa haben unterschiedliche Datenschutz-Kulturen. Die Erfahrung mit Diktaturen hat Europa sensibel gemacht gegenüber allen, die private Daten an sich reißen. Eine Ungleichbehandlung von In- und Ausländern, wie sie die USA betreiben, ist allerdings mit unterschiedlichen Traditionen nicht zu rechtfertigen. Die Amerikaner verlassen sich schlicht darauf, am längeren Hebel zu sitzen.

Doch das könnte ein Trugschluss sein. Sicher, Justizkommissarin Jurová gehört nicht zu den starken Figuren in der EU-Kommission, hatte zudem in früheren Positionen nicht mit Datenschutz zu tun. Es war deshalb absehbar, dass sie bei den schwierigen Verhandlungen wenig herausholen konnte. Doch die Europäer sind stärker, als die Amerikaner denken. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof sich mit „Privacy Shield“ befassen wird und das Abkommen kippt. Das ist gut so, denn dann hätten Europas Bürger doch noch die Chance, dass ihre Daten irgendwann einmal angemessen geschützt werden. Das Muster ist aus der deutschen Politik bekannt: Wenn Politiker herumeiern, entscheidet die Justiz.

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