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DatenverkehrWas das EuGH-Urteil im Fall „Facebook vs. Schrems“ bedeutet

Max Schrems hat im Streit mit Facebook bereits für das Ende eines Abkommens gesorgt. Nun kippt der EuGH die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ nach einer weiteren Klage des Österreichers. 16.07.2020 - 13:14 Uhr aktualisiert

Dürfen Unternehmen weiterhin personenbezogene Daten von Nutzern, Verbrauchern oder Arbeitnehmern in die USA senden? Im Fokus stehen „Electronic Communication Service Provider“, also Serviceanbieter wie Facebook, Google, Microsoft, Apple und Yahoo.

Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gekippt. Im Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems gegen Facebook erklärten die Luxemburger Richter allerdings, dass Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden können.

Hintergrund ist eine Beschwerde des Datenschutzaktivisten Schrems. Der österreichische Jurist hatte bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet. Er begründete seine Beschwerde damit, dass Facebook in den USA dazu verpflichtet sei, US-Behörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen - ohne dass Betroffene dagegen vorgehen könnten. Ein irisches Gericht möchte vom EuGH wissen, ob die sogenannten Standardvertragsklauseln und das EU-US-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar sind.

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Die Luxemburger Richter erklärten das „Privacy Shield“ nun für ungültig. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.

Die Standardvertragsklauseln sollen im Kern Garantien dafür bieten, dass die Daten von EU-Bürgern auch bei einer Übermittlung aus der EU ins Ausland angemessen geschützt sind. Das „Privacy Shield“ ist ein weiterer Kanal, der ausschließlich für den Datentransfer in die USA zur Verfügung steht.

Schrems erklärte in einer ersten Reaktion, er sei sehr glücklich über das Urteil. „Auf den ersten Blick scheint uns der Gerichtshof in allen Aspekten gefolgt zu sein. Dies ist ein totaler Schlag für die irische Datenschutzbehörde DPC und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen.“

Auch die Grünen begrüßten das Urteil. „Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte sich lange abgezeichnet“, erklärte der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Konstantin von Notz. „Sie ist das direkte Resultat einer kurzsichtigen Politik, die über Jahre lieber wegsah, als offensichtliche Probleme beim transatlantischen Datenaustausch anzugehen und unsere Grundrechte effektiv zu schützen.“

Auf Schrems' Betreiben hatte der EuGH 2015 bereits den Vorgänger des „Privacy Shield“, die Safe-Harbor-Regelung beanstandet, weil sie die Daten europäischer Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden geschützt habe. Für diese Einschätzung spielten auch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden 2013 zur ausufernden Internet-Überwachung durch US-Geheimdienste eine wichtige Rolle. Facebook beruft sich allerdings bei der Übertragung der Daten von Europa in die USA nicht auf das „Privacy Shield“, sondern auf die Standardvertragsklauseln.

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dpa
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