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Drei-Prozent-Hürde zur Europawah Unlauterer Versuch zum Machterhalt

Die etablierten Parteien in Deutschland wollen eine Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen einziehen. Die Reform würde nur den großen Parteien nutzen, aber nichts zur Stabilität des Europaparlaments beitragen.

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Die größten Nettoempfänger der EU
Ein bulgarischer Landwirt hält eine Nationalflagge während Protesten in Sofia Quelle: dpa
Eine Frau mit einer Rumänischen Flagge Quelle: dapd
Blitze über Bratislava Quelle: dpa
Die Altstadt von Vilnius Quelle: AP
Blick aus dem Rathausturm in Prag Quelle: dpa
Die Projektion der portugiesischen auf einem historischen Gebäude Quelle: REUTERS
Das ungarische Parlament Quelle: dpa

Es ist schon ein starkes Stück, was sich die größeren Parteien im Einvernehmen ausgedacht haben. CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne wollen für die Europawahl im Mai 2014 eine Drei-Prozent-Hürde errichten. Fachpolitiker bereiten laut Medienberichten derzeit einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Das Gesetz soll möglichst noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Geht es um den eigenen Machterhalt, kann es den Parteien offenbar nicht schnell genug gehen.

Denn die Forderung ist aus zwei Gründen unverfroren. Zum einen wirken Sperrklauseln bei Wahlen wie eine künstliche Markteintrittsbarriere. Kleinen Parteien wird es dadurch erschwert, sich zu etablieren. Die großen Parteien spüren aber offenbar, dass die Bürger mehr denn je bereit sind, auch kleineren Parteien wie Piraten und Alternative für Deutschland eine Chance zu geben.

Es ist daher ganz offensichtlich, dass sich Politiker von schwarz-konservativ bis grün-liberal schnell einig sind, wie man sich unliebsame Konkurrenz am besten vom Leib hält. Doch das ist unlauterer Wettbewerb. Startup-Unternehmen darf man auch nicht zur Bedingung machen, sie müssten erst mal einen entsprechenden Geldbetrag einsammeln, bevor sie mit ihrer Idee auf den Markt gehen dürfen.

Zum anderen widersetzen sich die Parteien mit dem Versuch der politischen Abschottung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten im November 2011 die Fünf-Prozent-Klausel für die Europawahl für grundgesetzwidrig erklärt. Sie verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien, urteilte das Gericht. Zwar sei eine Sperrklausel grundsätzlich zu vertreten, wenn dadurch eine Zersplitterung des Parlaments vermieden und seine Funktionsfähigkeit sichergestellt würde.

Doch weil im Europaparlament ohnehin schon 162 Parteien aus den 27 EU-Staaten vertreten seien, bestehe diese Gefahr beim Wegfall der Sperrklausel im EU-Parlament nicht.

Italienische Verhältnisse mit zig Parteien in einer Regierung will in Deutschland keiner. Insofern gibt es durchaus gute Gründe für Sperrklauseln, wenn sie politische Stabilität sichern. Doch ein nationaler Alleingang, wie derzeit von den etablierten Parteien geplant, macht Europa kein bisschen stabiler. Im Gegensatz: Er sichert nur die Macht der herrschenden Parteien und zementiert die Politikverdrossenheit in Deutschland. 

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