




Die Euro-Finanzminister haben sich in Brüssel darauf verständigt, dass der Euro-Rettungsfonds (ESM) künftig nicht mehr nur Staaten stützen darf, sondern bis zu 60 Milliarden Euro direkt zur Stabilisierung von angeschlagenen systemrelevanten, aber noch rettbaren Banken einsetzen kann. Damit entfällt zwar die direkte Haftung der zwischengeschalteten Heimatländer, es ergibt sich jedoch auch ein positiver Effekt: Der Bundestag, der bei sämtlichen Hilfen des ESM seine jeweilige Zustimmung gewähren muss, kann leichter auch einmal die Hilfe verweigern. Denn, so ein führender Haushälter der Koalition, einer kaputten Bank lasse sich politisch gesehen die Hilfe leichter vorenthalten als einem befreundeten Mitgliedstaat.





Die Hilfe soll überdies nur unter „engen Voraussetzungen die letzte Station sein“, erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach dem Grundsatzbeschluss. Insbesondere sollen in der Haftungskette zunächst Anteilseigner, Gläubiger und schließlich Anleger mit Guthaben über 100.000 Euro an den Kosten einer möglichen Bankenpleite beteiligt werden, bevor der ESM einspringt. Damit sollen die Steuerzahler bei künftigen Rettungsaktionen nach Möglichkeit geschont werden und erst an letzter Stelle haften. Diese Umkehr der Haftungskaskade wäre in der Tat ein Fortschritt im bisherigen Rettungsmodus.
Die direkten ESM-Hilfen für Finanzinstitute dürften aber frühestens Ende 2014, eher 2015 möglich sein. Zuvor soll noch die Bankenunion umgesetzt werden, die insbesondere eine länderübergreifende Überwachung der systemrelevanten Banken vorsieht. Neben der Bankenaufsicht soll es einen Beschluss zur Bankenabwicklung geben. Überdies sollen die Institute in ihren jeweiligen Ländern zur Finanzierung von Abwicklungsfonds herangezogen werden. Mit diesen Maßnahmen versuchen die Finanzminister auch die insbesondere in Deutschland verbreitete Furcht zu zerstreuen, dass südländische Krisenbanken auf deutsche Einlagensicherungsgelder zugreifen könnten. Laut Schäuble ist dies jedoch ausgeschlossen.