ESM, Haushalt, Bankenunion So wollen Macron und Merkel die Euro-Zone reformieren

Emmanuel Macron und Angela Merkel sind fest entschlossen, die Hightech-Fähigkeiten in der EU voranzutreiben. Beide sehen Europa im geopolitischen Überlebenskampf mit den USA und China. Quelle: REUTERS

Monatelang wurde verhandelt. Nun haben sich Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Kanzlerin Angela Merkel auf eine Reihe von Maßnahmen zur Reform der Euro-Zone geeinigt. Das sind die wichtigsten Punkte.

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Deutschland und Frankreich haben sich auf umfangreiche Vorschläge für Reformen in der EU geeinigt. Diese reichen von der Einrichtung eines jährlichen Euro-Zonen-Budgets über eine Interventionsarmee bis zur Prüfung, ob außenpolitische Entscheidungen der EU künftig mit Mehrheit getroffen werden können. „Seit zehn Jahren hat es keine so weitreichend deutsch-französischen Verabredungen mehr gegeben“, sagte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron nach dem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel in Meseberg. Die Kanzlerin sprach von einem guten Tag für die deutsch-französische Zusammenarbeit. „Wir schlagen in der ganzen Breite ein neues Kapitel auf“, sagte sie.

Das sind die wichtigsten Punkte auf Grundlage der gemeinsamen Erklärung der beiden Regierungschefs:

Der ESM
Der zwischenstaatlich geschlossene Vertrag des Euro-Rettungsfonds ESM soll geändert werden, um ein Instrument für eine Letztabsicherung einzufügen. Erst in einem zweiten Schritt ist eine Überführung des ESM in EU-Recht geplant. Ein Zeitpunkt dafür, der eine Änderung der EU-Verträge nötig machen würde, wird nicht genannt. Der ESM könnte umbenannt werden, die genaue Bezeichnung ist aber noch offen. Künftig soll der Fonds die wirtschaftliche Situation in den Euro-Staaten bewerten und so Krisen abwenden können. Alle ESM-Finanzhilfen sollen weiter an Bedingungen geknüpft werden und auch die Unterstützung eines angeschlagenen Mitgliedslandes durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) möglich sein. Frankreich und Deutschland sprechen sich zudem dafür aus, vorsorgliche Kreditlinien des ESM zur Krisenabwehr einzusetzen, ohne dass ein Land ein vollumfängliches Programm eingehen müsste.

Die Bankenunion
Frankreich und Deutschland bekräftigen einen Beschluss der EU-Finanzminister von Juni 2016, wonach zur weiteren Vertiefung der Bankenunion die Risiken im Finanzsektor weiter reduziert, faule Bankkredite abgebaut, das Insolvenzrecht gestärkt, die neuen Regeln zum Eigenkapital umgesetzt und Geldwäsche bekämpft werden müssen. Der ESM soll zudem als Letztabsicherung für den Bankenabwicklungsfonds SRF dienen. Dies könne im Fall einer nachhaltigen Risikoreduzierung in den Bankbilanzen auch vor 2024 geschehen, wenn der SRF voll einsatzfähig ist. Die Größe der Letztabsicherung solle nahe, aber nicht höher als das Volumen des SRF von 55 Milliarden Euro liegen.
Bei der umstrittenen EU-Einlagensicherung (Edis) hat Deutschland offenbar durchgesetzt, dieses Projekt auf die lange Bank zu schieben. Dazu heißt es in dem Text: „Die Arbeit an einem Fahrplan für den Beginn politischer Verhandlungen über Edis könnte nach dem Europäischen Rat im Juni begonnen werden.“

Der Haushalt für die Euro-Zone
Einen Kompromiss haben beide Seiten beim lange Zeit umstrittenen Budget für die Euro-Zone gefunden. Dieses soll 2021 aufgelegt werden, wenn auch der neue EU-Haushalt beginnt. Ziel des Budgets ist „Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz“, also die wirtschaftliche Annäherung der Euro-Staaten. Die Höhe des Budgets bleibt vorerst offen. Gespeist werden soll er aus nationalen Beiträgen, Steuereinnahmen und EU-Ressourcen.
Die zuletzt auch von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgebrachte Idee einer EU-Absicherung für Arbeitslosenversicherungen findet mit einem „Stabilisierungsfonds“ ebenfalls Eingang in die Erklärung von Meseberg. Transferzahlungen aus Mitgliedsländern soll es aber nicht geben. Eine deutsch-französische Arbeitsgruppe soll bis zum EU-Gipfel im Dezember konkrete Vorschläge dazu erarbeiten.

Die Steuern
Beide Länder haben sich auf eine gemeinsame Position zur Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer geeinigt. Bis Jahresende soll zudem eine EU-Vereinbarung für eine „faire“ Besteuerung im Digitalbereich erreicht werden.

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