
Der zuständige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier kündigte damals an, die Kosten für Patente würden deutlich sinken, und das System würde erheblich vereinfacht. Doch der mühsam errungene Kompromiss weist schwerwiegende Mängel auf. Juristen des Max-Planck-Instituts für Immaterielle Güter und Wettbewerbsrecht in München kommen in einer aktuellen Analyse zu einem vernichtenden Urteil.
Die Regelung stelle einen „signifikanten Rückschritt bei der Rechtsqualität“ dar und „verpasse die Gelegenheit, Europas Patentschutz zu modernisieren“, heißt es in dem Papier. „Es ist nur handhabbar für die Großindustrie“, urteilt Ko-Autor Matthias Lamping, „für kleine und mittelgroße Unternehmen ist es zu komplex.“ Dies ist gravierend, sollte das EU-Patent doch ausdrücklich die Innovationen im Mittelstand fördern.
Ein weiterer Kritikpunkt beschäftigt derzeit das Europäische Parlament. Die Abgeordneten monieren, wie auch die Max-Planck-Juristen, dass die ursprüngliche Definition des Patents auf britischen Druck hin aus der EU-Verordnung herausgenommen wurde. Die drei entsprechenden Artikel wurden stattdessen in das völkerrechtliche Abkommen zum Europäischen Patentgericht überführt. Dies hat zur Folge, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Streitfällen nicht Recht sprechen kann, denn es handelt sich nicht um EU-Recht, sondern um ein zwischenstaatliches Abkommen. Die Europaabgeordneten wollen dem EU-Patent nur zustimmen, wenn der EuGH wieder eingebunden wird. Das neue EU-Patent sollte ursprünglich ab Anfang 2014 erhältlich sein.