EU-Patentamt Mehr Patente auf Pflanzen

Das Europäische Patentamt (EPA) könnte Agrarkonzernen mehr Patentmöglichkeiten an Saatgut einräumen. Der Streit, inwiefern Patente auf Leben erlaubt sind, tobt seit Jahren. Eigentlich hat die EU-Kommission sie verboten.

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Das EU-Patentamt könnte Agrarkonzernen künftig mehr Patentmöglichkeiten an Saatgut einräumen. Quelle: dpa

Das Amt will nächste Woche festlegen, dass für Pflanzen mit zufällig entstandenen Veränderungen – und nicht nur für gentechnisch veränderte Pflanzen – eine Ausnahme vom generellen Patentverbot für Pflanzen gilt. Dies geht aus einer Beschlussvorlage des EPA hervor, die der WirtschaftsWoche vorliegt. Patente auf Pflanzen, „die technisch verändert wurden, aber so zuvor auch schon in der Natur vorkamen“ seien erlaubt, heißt es in der Vorlage. Der Verwaltungsrat des EPA berät am Mittwoch und Donnerstag kommender Woche über die Beschlussvorlage.

Nichtregierungsorganisationen, Politiker und mittelständische Saatgutunternehmen fürchten so quasi durch die Hintertür Patentmöglichkeiten für eine große Zahl an Pflanzen. Eine Blaupause dafür gibt es: Die Brauereien Carlsberg und Heineken wollen auf diesem Weg Braugerste patentieren. Der Streit, inwiefern Patente auf Leben erlaubt sind, tobt seit Jahren. Eigentlich hat die EU-Kommission sie verboten. Dennoch hofft die Industrie darauf: In 2016 wurden für 110 konventionell oder teils konventionell gezüchtete Pflanzen Patente beantragt.

Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Harald Ebner, sagt: „Das ist kein Biopatentverbot, sondern ein Verbötchen. SPD und Union waren leider nicht bereit, sich für ein konsequentes Biopatentverbot einzusetzen.“ In einem Brief, der der WirtschaftsWoche vorliegt, betont der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber, zwar die grundsätzliche Ablehnung der Bundesregierung von patentierbaren Pflanzen, räumt aber ein: Die Unterscheidung zwischen patentierbaren und nicht-patentierbaren Züchtungen werde auch nach dem Beschluss des EPA-Verwaltungsrats „im Einzelfall zu treffen sein und gegebenenfalls der Rechtsprechung überlassen bleiben.“ Das Thema sollte eigentlich diese Woche im Deutschen Bundestag debattiert werden, wurde aber auf Wunsch der Großen Koalition von der Tagesordnung genommen.

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