EU-Pläne Sanierung ohne Insolvenzverfahren

Die EU-Kommission will das Insolvenzrecht reformieren und plant ein neues Rettungsinstrument für havarierte Unternehmen. Was Sanierungsexperten und Insolvenzverwalter von dem Vorstoß halten.

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Gebäude der EU-Kommission in Brüssel. Quelle: dpa

Pleitebedrohte Firmen in der Europäischen Union sollen künftig bessere Aussichten auf eine zweite Chance haben. Die EU-Kommission legte am Dienstag Vorschläge vor, um Unternehmen eine frühere Restrukturierung zu ermöglichen und die Regeln in der EU zu harmonisieren. Damit soll den Betrieben anders als bisher ein Neustart während des laufenden Betriebs möglich sein.

„Wir wollen gescheiterte Unternehmer dabei unterstützen, wieder schneller auf die Beine zu kommen“, sagte der zuständige EU-Kommissar Frans Timmermans. Nach Angaben der Kommission gehen in der EU jährlich rund 200.000 Firmen pleite. Etwa 1,7 Millionen Menschen verlieren dadurch pro Jahr ihre Arbeit. Derzeit spielen sich die meisten Unternehmenshavarien zwar jenseits der deutschen Grenzen ab - die Zahl der Insolvenzen verharrt in Deutschland auf dem niedrigsten Stand seit Jahren. Doch auch für Deutschland dürfte der EU-Vorstoß gravierenden Folgen haben, sobald er final verabschiedet wird.

So will Brüssel eine stärkere Unternehmensaufsicht etablieren, um finanzielle Schieflagen früher zu erkennen und Umstrukturierungen rechtzeitig einzuleiten. Eine Vielzahl an Firmenabwicklungen könne durch rechtzeitige Gegenmaßnahmen verhindert werden, hieß es. Dazu gehöre auch die Schaffung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens, wie es etwa in England mit dem Scheme of Arrangement besteht. Dabei können Unternehmen ihre Schuldenlast bei einzelnen Gläubigern kappen, wenn mindestens 75 Prozent der Betroffenen zustimmen.  

In Deutschland gibt es ein solches Verfahren bisher nicht, es müsste nach den EU-Plänen  aber geschaffen werden. Kommt jetzt also ein deutsches „Scheme of Arrangement“? In den kommenden Monaten dürfte nun die Diskussion darüber beginnen, ob und wie ein solches Verfahren in Einklang zum deutschen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht zu bringen ist.  So monieren Kritiker bereits, dass professionelle Gläubigergruppen das Verfahren auch nutzen könnten, um werthaltige Sicherheiten zu kapern. 

Für die WirtschaftsWoche haben Insolvenz- und Sanierungsexperten die EU-Ansätze bewertet und die möglichen Folgen skizziert:

Das sagen Experten zu den EU-Insolvenzrechts-Reformplänen

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