Wer beim Reisen in der EU mit dem Handy telefoniert, zahlt seit Samstag teilweise deutlich weniger Geld. Die sogenannten Roaming-Gebühren für Anrufe, SMS und mobile Daten schlagen durch eine EU-Regelung nur noch wenige Cent auf den normalen Heimtarif drauf. Eine neue Vorschrift deckelt die Zusatzgebühren seit dem 30. April ein weiteres Mal.
Die Regelung schließe auch Flatrate-Tarife ein, teilte die Bundesnetzagentur mit. Vom 15. Juni 2017 an sollen die Auslandsgebühren dann komplett der Vergangenheit angehören.
Telekommunikations-Anbieter dürfen seit Samstag nur noch maximal 6 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent pro SMS oder 6 Cent pro Megabyte bei Datentarifen im EU-Ausland verlangen (alle Preise inklusive Mehrwertsteuer). Nimmt man einen Anruf an, kostet das höchstens 1,2 Cent zusätzlich pro Minute. Maximal darf die Summe aus Inlandspreis und Aufschlägen nicht mehr betragen als die bisherigen Höchstpreise von 23 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 7 Cent pro SMS und 24 Cent je Megabyte Datenvolumen.
Wie Sie sich vor Handy-Kostenfallen im Ausland schützen (Stand April 207)
Mit Roaming (zu deutsch etwa "wandern", mit Bezug auf den Nutzer, der durch die Mobilfunknetze wandert) werden jene Gebühren bezeichnet, die anfallen, wenn Mobilfunkkunden im EU-Ausland zum Handy greifen.
Zum Ärger von Verbraucherschützern und Regulierern hielten die Roaming-Kosten die Tarife lange Zeit hoch und sorgten dafür, dass die Anbieter sich eine goldene Nase verdienten.
Quelle: Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale, dpa
Stand: April 2017
Um allzu hohe Rechnungen zu vermeiden, schreibt die Roaming-Verordnung innerhalb der europäischen Union vor, dass Mobilfunkanbieter eine Obergrenze von 50 Euro anbieten müssen. Seit 2012 gilt zudem der Kostenairbag: Jeder Anbieter mit Sitz in der EU darf für weltweites Datenroaming auch im außereuropäischen Ausland maximal 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) berechnen.
Aber: Lässt der Netzbetreiber im Nicht-EU-Land, das der Nutzer besucht, es nicht zu, dass der Roamingpartner das Nutzerverhalten in Echtzeit überwacht, gibt es keinen Kostenairbag. Dann muss dem Kunden aber bei Einreise auf dem Handy mitgeteilt werden, dass die Kostenbegrenzung nicht zur Verfügung steht.
Smartphones können sich vom Nutzer unbemerkt ins Internet einwählen, um zum Beispiel ein Software-Update auszuführen, automatisch E-Mails abzurufen oder die Wetterinformationen zu aktualisieren. Dies kann durch rechtzeitiges Ausschalten dieser Funktion beziehungsweise des gesamten Mobiltelefons verhindert werden. Am einfachsten ist es, das Smartphone einfach auf den Flugmodus zu setzen. Dann ist allerdings auch das Telefonieren nicht mehr möglich. Alternativ können auch Softwareaktualisierungen nur noch per WLAN zugelassen werden. Eine entsprechende Einstellung gibt es in jedem Betriebssystem.
Auch Rufweiterleitung oder das Abhören der Mailbox kostet, vor allem in Ländern außerhalb der EU. Hier lauert die Kostenfalle der doppelten Umleitung: Man zahlt zum einen für die Weiterleitung des Gesprächs ins Urlaubsland und dann noch einmal für die Rückleitung auf die deutsche Mailbox.
Reiseführer und City-Guides gibt es auch als Apps, die sich unterwegs mit einem Smartphone nutzen lassen. Das Herunterladen vor Reiseantritt spart Roaming-Gebühren, da die Reiseführer nach dem Download in der Regel ohne Internetverbindung, also offline, zur Verfügung stehen.
In vielen Hotels, Bars und Restaurants stehen WLAN-Hotspots zur Verfügung, mit deren Hilfe günstig, oder sogar kostenfrei, am Urlaubsort im Internet gesurft werden kann. Allerdings muss von der Eingabe von sensiblen persönlichen Daten (wie etwa Online-Banking, Kreditkartennummer) abgeraten werden, da diese leicht ausgespäht werden können.
Der 15. Juni 2017 ist eine Zäsur in der Entwicklung des Mobilfunks: Das umstrittene EU-Roaming wird kostenfrei. Nun soll EU-Reisenden kein Eurocent extra mehr fürs Herumwandern durch fremde Netze aus der Tasche gezogen werden. Zwar müssen auch künftig Roaming-Kosten bezahlt werden, aber es sind nicht mehr die Endkunden, die zur Kasse gebeten werden - im Prinzip jedenfalls.
„Es ist völlig unklar, was nach dem 15. Juni passiert“, analysiert etwa Susanne Blohm, Referentin für Digitales und Medien bei der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin.
Andere wie das Vergleichsportal Verivox sehen eine Preiswende am Mobilfunk-Himmel heraufziehen. Verbraucher würden für eine Leistung bezahlen, die eigentlich kostenfrei sei, unterstreicht Christian Schiele, Produktchef Telekommunikation bei Verivox. Anbieter wie Telekom und Telefónica hatten bereits vor längerer Zeit ihre Tarife angepasst und EU-Roaming als Inklusivleistung ins Programm genommen. Dafür wurde der Preis leicht nach oben angepasst. Entfallen nun die Roaminggebühren, kommt es zu einer indirekten Preiserhöhung. Es sei denn, die Unternehmen rechnen die Kosten wieder heraus.
Der Kostenfaktor Roaming, argumentiert Verivox, werde nun aufs Inland verlagert und in die Handytarife eingepreist. Folge: Nichtreisende und Geringverdienende zahlten am Ende die Zeche. Einige Discounter wie Billigmarken bei Drillisch sind bereits dazu übergegangen, rein nationale Tarifmodelle zu entwickeln, die eine Auslandsnutzung ausschließen.
Bei Kunden mit Flatrates sieht das so aus: Wer im Ausland telefoniere, dem dürfe bei einem Telefonat pro Minute lediglich der Zuschlag in Rechnung gestellt werden, erläutert die Bundesnetzagentur. Damit ist die Frage geklärt, ob Nutzer mit Flatrate-Verträgen Schlupflöcher für versteckte Kosten befürchten müssen, wovor Verbraucherschützer zuvor gewarnt hatten.
Für Daten bieten Mobilfunk-Unternehmen allerdings schon seit einiger Zeit auch Tages- und Wochenpässe an, außerdem gibt es Tarife mit Auslands-Kontingenten. Ist das Auslands-Guthaben aufgebraucht, würden den Kunden die Anrufe, Downloads oder Kurznachrichten nach den neuen Roaming-Gebühren berechnet, erläutert die Bundesnetzagentur. Anbieter wie die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica O2 wollten noch vor EU-Frist die Roaming-Gebühren generell streichen.