EuGH Arbeitslose Selbstständige behalten Aufenthaltsrecht in EU-Land

Europäischer Gerichtshof Quelle: dpa

Wer als selbstständig arbeitender EU-Bürger in einem anderen EU-Land unverschuldet arbeitslos wird, verliert nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht sein Aufenthaltsrecht in diesem Staat.

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Wer als selbstständig arbeitender EU-Bürger in einem anderen EU-Land unverschuldet arbeitslos wird, verliert nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht automatisch sein Aufenthaltsrecht in diesem Staat. Dabei dürfe auch nicht zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen unterschieden werden, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-442/16).

Im konkreten Fall ging es um einen rumänischen Staatsbürger. Der Mann war 2007 nach Irland gezogen und von 2008 bis 2012 als selbstständiger Stuckateur dort tätig. Er entrichtete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in dem Land. Im Jahr 2012 gab er seine Arbeit wegen einer Konjunkturflaute und einem damit verbundenen Mangel an Aufträgen auf. Anschließend stellte er einen Antrag auf Arbeitslosenzuschuss. Die irischen Behörden lehnten diesen allerdings mit der Begründung ab, dass der Mann mit der Beendigung seiner Erwerbstätigkeit seinen Status als Selbstständiger und damit auch sein Aufenthaltsrecht und damit verbundenen Anspruch auf Zuschüsse verloren habe.

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass sich aus dem geltenden EU-Recht keine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen ableiten ließe. Beide könnten unfreiwillig durch den Verlust ihrer Arbeit in eine vergleichbare schwierige Lage geraten. In diesem Fall seien sie rechtlich geschützt.

Eine Unterscheidung sei umso mehr ungerechtfertigt, da sie dazu führen würde, dass Selbstständige, die mehr als ein Jahr im Aufnahme-EU-Staat tätig waren und Steuern entrichtet haben, wie Personen behandelt würden, die in dem Staat erstmals einen Job suchen - und noch nie in das dortige Sozialversicherungs- und Steuersystem eingezahlt haben.

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