EuGH Ungarn darf Landnutzungsrechte von Ausländern nicht löschen

Nutzungsrechte an landwirtschaftlichen Flächen Quelle: dpa

Ausländern pauschal die Nutzungsrechte an Ackerflächen abzusprechen, verstößt gegen EU-Recht. Die ungarische Führung hatte eine solche Regelung 2013 eingeführt.

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Ungarn darf Ausländern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne Weiteres die Nutzungsrechte an landwirtschaftlichen Flächen absprechen. Dies verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen C-52/16 und C-113/16). Die Regelung stelle eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.

Ungarn hatte 1994 ein Gesetz erlassen, wonach ausländische Staatsbürger keine Anbauflächen in Ungarn erwerben durften, wohl aber Nutzungsrechte daran. 2013 führte die nationalkonservative Regierung von Viktor Orban eine neue Regelung ein, wonach solche Nutzungsrechte erlöschen, wenn zwischen Eigentümer und Nutzer kein enges Verwandtschaftsverhältnis besteht. Ungarn wollte damit unter anderem Spekulationen mit Ackerflächen verhindern.

Der EuGH befand nun, dass die streitige Beschränkung nicht dazu geeignet sei, dieses Ziel zu erreichen. Das verlangte Angehörigenverhältnis garantiere nämlich nicht, dass der Pächter das betreffende Grundstück selbst bewirtschaften werde. Außerdem gehe die ungarische Regierung ungerechtfertigterweise allgemein von Missbrauch aus, wenn der Nutzer in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Eigentümer stehe.

von dpa

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