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Europäisch-türkischer Flüchtlingsdeal Erdoğans Drohung ist so leer wie das Abkommen selbst

Die Zahlen der EU-Kommission zeigen, dass der Kern des Flüchtlingsabkommens eher eine Farce ist. Trotzdem hat nicht nur die Bundesregierung ein Eigeninteresse daran, dass es weiter als Lösung präsentiert wird.

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Einwandererkind, Häftling, Staatspräsident
Recep Tayyip Erdogan ist seit dem 28. August 2014 Staatspräsident der Türkei. Zuvor war er von 2003 bis 2014 Ministerpräsident. Seine politische Laufbahn begann im Jahr 1994, als er zum Oberbürgermeister von Istanbul gewählt wurde. Im Vorfeld bekleidete er bereits mehrere Parteiämter in der „Wohlfahrtspartei“. Im Jahr 1998 wurde er wegen „Missbrauchs der Grundrechte und -freiheiten“ zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt, allerdings bereits nach vier Monaten wieder entlassen. Im Jahr 2001 gründete er die Gerechtigkeits- und Aufschwungpartei „AKP“, mit der er im Jahr 2002 überraschend den Wahlsieg holte. Quelle: AP
Erdogan wurde am 26. Februar 1954 in Istanbul als Sohn eines Seemanns geboren. Die Familie stammt ursprünglich aus Georgien und war in die Türkei eingewandert. Er hat eine Schwester und drei Brüder. Mit seiner Frau Emine ist Recep Erdogan seit 1978 verheiratet. Das Paar hat zwei Söhne und zwei Töchter. Das Bild zeigt Erdogans Schwiegersohn Berat Albayrak, seine Tochter Esra Albayrak sowie Ehefrau Emine (v. l.). Quelle: dpa
In seiner Anfangszeit als Ministerpräsident war Erdogan noch ein Hoffnungsträger des Westens und galt als reformwilliger und moderner Politiker. Mehr und mehr zeichnete sich jedoch ein autokratischer Führungsstil ab. Erdogan inszeniert sich als eine Art „Vater der Türken“ und will das Bild eines mächtigen Staatslenkers vermitteln. Dabei macht er nicht Halt vor einem harten Durchgreifen gegen politische Gegner, freie Journalisten und Kritiker seiner Politik. Quelle: AP
Der neue Präsidentenpalast in Ankara unterstreicht die imperialistischen Züge der Politik Erdogans. Das Gebäude hat eine Grundfläche von etwa 40.000 Quadratmetern und verfügt über circa 1000 Zimmer. Die Baukosten beliefen sich auf mehr als 490 Millionen Euro. Offiziell handelt es sich bei dem Palast um einen Schwarzbau, da dieser in einem Naturschutzgebiet errichtet wurde. Mehrere Gerichte hoben die Baugenehmigung auf und ordneten einen Baustopp an. Auch das oberste Verwaltungsgericht der Türkei erklärte den Bau für rechtswidrig. Der damalige Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan ignorierte diese Urteile und ließ den Palast weiterbauen. Quelle: AP
Das Verhältnis zum russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin ist seit dem Syrien-Konflikt angespannt. Zwischen Moskau und Ankara herrschte zwischenzeitlich diplomatische Eiszeit, mittlerweile haben sich die Beziehungen wieder etwas normalisiert. In Syrien verfolgen beide jedoch verschiedene Ziele: Putin gilt als Unterstützer des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad, Erdogan will das Regime in Damaskus stürzen. Die Türkei galt lange als Stabilitätsanker in der unruhigen Region des Nahen Ostens, mittlerweile bekommt dieses Bild allerdings erste Risse – nicht zuletzt durch den Putschversuch im Juli. Quelle: AFP
Auch das Verhältnis zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem türkischen Staatschef ist mittlerweile angespannt. Im Frühjahr 2016 einigen sich die beiden auf einen umstrittenen Deal, um die Flüchtlingskrise zu lösen: Jeder Hilfesuchende, der auf den griechischen Inseln ankommt, muss damit rechnen, wieder in die Türkei zurückgebracht zu werden. Im Gegenzug verspricht Deutschland, für jeden Syrer, der sich unter den Bootsankömmlingen befindet, einen syrischen Flüchtling direkt aus der Türkei aufzunehmen. Angela Merkel ist sich sicher: So wird das Geschäftsmodell der Schlepper zerstört und das Flüchtlingsproblem in der EU gelöst. Gleichzeitig begibt sich die Bundeskanzlerin mit dem Abkommen weiter in Erdogans Abhängigkeit, der diese geschickt zu nutzen weiß: Bereits mehrfach drohte Erdogan damit, den Flüchtlingsdeal platzen zu lassen, sollte es beispielsweise keine Fortschritte bei den Verhandlungen zur Visafreiheit geben. Quelle: dpa
Im Juli 2016 eskalierte die Lage in der Türkei: Teile des türkischen Militärs versuchten am 15. und 16. Juli, die türkische Regierung mit Präsident Erdogan und seinem AKP-Kabinett zu stürzen. Der Versuch scheiterte jedoch, nach wenigen Stunden hatte die türkische Regierung wieder die Kontrolle über das Land. Die Bilanz des gescheiterten Putschversuchs: Beinahe 300 Menschen wurden getötet und mehr als 2000 weitere verletzt. Außerdem kam es zu Massenverhaftungen und Massenentlassungen von Tausenden Staatsbürgern – besonders Soldaten, Beamte und Akademiker sowie Journalisten waren betroffen von der „Säuberungsaktion“. Quelle: AFP

Mit Kritik an der türkischen Regierung ist man in der Europäischen Kommission derzeit eher geizig. Der Krawall-Rhetorik Erdoğans und seinen dauernden Drohungen, das Flüchtlingsabkommen mit der Europäischen Union einseitig zu kündigen, stehe die Tatsache gegenüber, dass die Türkei ihre Verpflichtungen erfülle. Die Umsetzung des Abkommens, so das Fazit fast ein Jahr nach Inkrafttreten am 4. April 2016, laufe einwandfrei, heißt es aus der Kommission.

Dieses Abkommen, das vor allem auf Betreiben der Bundeskanzlerin persönlich zustande kam, wird von dieser nach wie vor als entscheidende Lösung der Flüchtlingskrise dargestellt. Kritiker dagegen klagen, dass die Europäische Union und als Hauptzielland vor allem Deutschland sich dadurch in eine fatale Abhängigkeit vom Wohlwollen des Regimes in Ankara begeben hätten.  Die Zahlen, die die Europäische Kommission selbst kürzlich veröffentlicht hat, legen nahe, dass beide Sichtweisen nicht zutreffend sind.

Erdoğan selbst und Regierungsmitglieder hatten tatsächlich wiederholt damit gedroht, das Abkommen auszusetzen, so dass wieder Hunderttausende Flüchtlinge oder Einwanderungswillige in die EU und vor allem nach Deutschland strömen würden. Die von vielen als allzu lasch empfundene Reaktion der Bundesregierung angesichts des Vorgehens der türkischen Regierung gegen innere Gegner und angesichts der wiederholten Beleidigungen gegen Deutschland werden oft als Beleg für die Erpressbarkeit Berlins durch dieses Abkommen gewertet.

Schlüsselstaat Türkei

Das Konzept stammt – kurios genug – nicht aus dem Kanzleramt oder der Kommission oder einer anderen staatlichen Institution, sondern aus dem von Gerald Knaus geführten Thinktank „Europäische Stabilitätsinitiative“. Im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit steht ein im Abkommen beschlossener Mechanismus, durch den aus illegaler Zuwanderung legale Einwanderung werden soll: Die Türkei hat sich verpflichtet, aus ihrem Staatsgebiet irregulär in die EU eingereisten Personen wieder aufzunehmen, im Gegenzug kann eine entsprechende Zahl syrischer Flüchtlinge legal in aufnahmebereite EU-Staaten umgesiedelt werden.

Doch die Zahlen, die die Europäische Kommission veröffentlicht, zeigen: Die tatsächlichen Rückführungen sind minimal. Zwischen 8. Dezember 2016 und 26. Februar 2017 sind genau 3449 Menschen illegal von der Türkei nach Griechenland eingereist. Im selben Zeitraum wurden aber nur 151 Personen im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei zurückgebracht - also nicht einmal fünf Prozent. Von diesen waren nur 64 Syrer, die anderen kamen vor allem aus Pakistan, Algerien, Marokko und anderen Ländern des Nahen Ostens und Afrikas. Seit Inkrafttreten des Abkommen sind – Stand 10. März – nur 1504 Menschen aus Griechenland in die Türkei abgeschoben worden, fast 600 von ihnen im Rahmen eines – in der deutschen Öffentlichkeit wenig bekannten - bilateralen griechisch-türkischen Abkommens, das älter ist als das EU-Abkommen. Im selben Zeitraum fanden aber rund 7000 freiwillige (oder vielmehr: durch finanzielle Anreize bewirkte) Rückführungen aus Griechenland direkt in die Heimatländer statt.

Das Abkommen wird, wie die Zahlen zeigen, nicht massenhaft angewendet und entfaltet daher auch nicht die entscheidende abschreckende Wirkung auf Einwanderungswillige. Nämlich sie davon abzubringen, auf illegalen Wegen von der Türkei nach Griechenland zu reisen. Denn, was in der öffentlichen Darstellung meist untergeht: Auch die nach dem 4. April 2016 nach Griechenland Kommenden, können dort (oder in einem anderen Land, wenn sie erfolgreich weiterreisen) einen Antrag auf Asyl oder Flüchtlingsschutz stellen.

Es werden eben nicht alle neuen irregulären Migranten zurückgebracht, sondern nur solche, deren Asylgesuch vor griechischen Richtern endgültig zurückgewiesen wurde. Und die lassen sich, wie aus der Kommission zu hören ist, bei Berufungsverfahren reichlich Zeit. Wer einmal in Griechenland ist, muss daher eben nicht damit rechnen, sofort in die Türkei zurückgeschickt zu werden.

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