Die Geheimüberwachung im Rahmen der ungarischen Anti-Terror-Gesetze muss nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) reformiert werden. Der EGMR gab in Straßburg zwei Ungarn Recht, die gegen die mögliche heimliche Durchsuchung von Wohnhäusern, die Überwachung der Post und von E-Mails ohne Einwilligung der Betroffenen geklagt hatten. Sie selbst waren nicht direkt Opfer von Überwachung – ihre Klage richtete sich grundsätzlich gegen die Gesetze. Jetzt muss die Regierung in Budapest ihre Gesetze reformieren und den Schutz der Betroffenen verbessern.
Die Richter in Straßburg monierten, dass die ungarischen Gesetze keine Sicherheitsgarantien für die überwachten Personen enthielten. Die Regierung könne die Geheimüberwachung allein beschließen, ohne jede Begründung, und jede beliebige Person überwachen, hieß es in dem Urteil. Betroffene hätten außerdem keine Möglichkeit, sich juristisch zu wehren. Also ist für den EGMR die Geheimüberwachung ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens.
Die Beschwerdeführer arbeiteten 2011 für eine Nichtregierungsorganisation, die der ungarischen Regierung kritisch gegenüberstand.