Europäischer Rechnungshof Kontrolleure prangern Schlamperei bei EU-Geldern an

Der Europäische Rechnungshof bemängelt in seinem Jahresbericht die unsachgemäße Verwendung von EU-Geldern. Zu den typischen Fehlern gehören Verstöße gegen Vergabe-Vorschriften.

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Hier schmeißt der Staat das Geld zum Fenster raus
Das Schwarzbuch 2017/18, herausgegeben vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Quelle: dpa
Münchner Maximilianeum Quelle: dpa
Schutzwürdige Bäume in Hameln Quelle: dpa
Wohncontainer für Flüchtlinge Quelle: dpa
Bundestag Quelle: dpa
Frankfurt am Main Quelle: dpa
Ehrenbürg-Gymnasium in Forchheim Quelle: dpa

Beim Einsatz von EU-Geldern wird weiter in großem Ausmaß geschlampt oder getrickst. Der Europäische Rechnungshof kommt in seinem neuen Kontrollbericht zu dem Ergebnis, dass im vergangenen Haushaltsjahr geschätzte 5,5 Milliarden Euro ohne Rechtsgrundlage ausgegeben wurden. Dies entspricht einer Fehlerquote von 3,8 Prozent.

Im Vergleich zu den Vorjahren habe sich die Situation leider nicht signifikant verbessert, sagte Rechnungshof-Präsident Klaus-Heiner Lehne zur Vorstellung des Berichts am Donnerstag in Brüssel. Jede Fehlerquote, die über 2 Prozent liege, müsse als zu hoch angesehen werden.

Zu den typischen Fehlern beim Einsatz von EU-Geldern gehören nach Angaben des Rechnungshofs Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Als Beispiel nennen die Rechnungsprüfer ein mit EU-Mitteln gefördertes Straßenbauprojekt in Deutschland, bei dem zusätzliche Bauleistungen, die mehr als 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswerts ausmachten, ohne Bieterwettbewerb direkt an denselben Auftragnehmer vergeben wurden.

Nach Angaben der Rechnungsprüfer darf die Fehlerquote von 3,8 Prozent allerdings nicht als Maß für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung verstanden werden. Fälle, bei denen Betrug vermutet wird, leitet der Hof an das Betrugsbekämpfungsamt der Europäischen Union (Olaf) weiter - in der zurückliegenden Prüfperiode waren es zwölf. Die Olaf-Beamten sind dann für weitere Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den Behörden in den Mitgliedstaaten zuständig.

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