




"Das Geschäftsmodell wird nun Gegenstand aufsichtlicher Beurteilung", sagt Daniel Quinten, Experte für Bankregulierung und Partner beim Wirtschaftsprüfer KPMG in Frankfurt, der WirtschaftsWoche. Die knapp 200 Seiten starke Aufsichtsrichtlinie gibt der EZB weitreichende Eingriffsmöglichkeiten. "Stellt die Aufsicht Defekte im Geschäftsmodell einer Bank fest, kann sie die betroffenen Aktivitäten einschränken", heißt es in der Vorschrift unter anderem.
Dazu gehört, dass die EZB auch einschätzen will, wie nachhaltig eine Bank wirtschaftet. Die jährlichen Prüfungen sind laut Regulierungsexperte Quinten vom Umfang mit einer Due Diligence zu vergleichen, also der Durchleuchtung eines Unternehmens durch kaufinteressierte Investoren. Banken müssen der EZB dann wie einem Eigentümer in spe erklären, womit sie in den kommenden zwölf Monaten ihr Geld verdienen wollen und wie nachhaltig ihre Strategie ist.
In der deutschen Bankenwelt stößt das auf Skepsis. "Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass sich die EZB-Aufsicht direkt in Managemententscheidungen der Banken einmischt", sagt Liane Buchholz, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) in Berlin der WirtschaftsWoche. Auch der Sparkassenverband DSGV äußert sich kritisch darüber. "Der Aufseher ist nicht der bessere Kaufmann und soll es auch nicht sein"“, sagte ein DSGV-Sprecher. Die Verantwortung für das Geschäftsmodell und die strategische Ausrichtung eines Instituts müsse in den Händen des Vorstands einer Bank bleiben, ansonsten würden marktwirtschaftliche Prinzipien aufgegeben.