EZB und WiWo im Streitgespräch Müllschlucker EZB – wie gefährlich sind Draghis Geschäfte wirklich?

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Bankanleihen als Sicherheiten

Bindseil: Sie behaupten, es habe eine Ausweitung des Sicherheitenrahmens „zu Beginn der Eurokrise“ gegeben. Das ist in zweierlei Hinsicht falsch. Die meisten Änderungen sind lange vor Beginn der Eurokrise erfolgt. Sie haben weder bestimmte Regionen begünstigt, noch war das die Absicht. Banken im gesamten Euroraum haben von diesen Anpassungen profitiert und damit der gesamte Euroraum.

Fischer: Formal betrifft jede Änderung des Sicherheitenrahmens alle Banken im Euroraum. Doch profitieren diese in unterschiedlichem Maße davon, je nachdem in welchem Umfang sie über die zulässigen Sicherheiten verfügen beziehungsweise sich diese beschaffen können. So hat die EZB auf dem Höhepunkt der Eurokrise mehr als 10.000 unbesicherte und auf unregulierten Märkten gehandelte Bankanleihen ihrer Liste notenbankfähiger Sicherheiten hinzugefügt. Zugleich stattete die italienische Regierung zahlreiche fragwürdige Bankanleihen mit staatlichen Garantien aus, damit die Banken diese als Sicherheiten für die Geldleihe bei der EZB einreichen konnten.

Bindseil: Keinesfalls sind alle Änderungen des Sicherheitenrahmens mit Erleichterungen verbunden gewesen. Tatsächlich war die Aufnahme von zusätzlichen Sicherheiten für die Beleihung zugleich generell mit schärferen Bewertungsabschlägen verbunden. In anderen Fällen gab es auch Verschärfungen bei den geforderten Mindestratings (zum Beispiel für Kreditverbriefungen, ABS).

Fischer:Dass die EZB die Mindestratings für Kreditverbriefungen und ABS verschärft hat, stellt keine Abkehr von der krisenbedingten qualitativen Lockerung ihrer Beleihungspolitik dar. Vielmehr soll mit den erhöhten Rating-Anforderungen der Markt für ABS wiederbelebt werden. Dieser leidet bis heute an dem schlechten Image, das ihm als Mit-Auslöser der Lehman-Pleite anhaftet.    

Bindseil: Sie erwecken den Eindruck, es gäbe politisch motivierte Bewertungen von Sicherheiten. Das ist schlicht falsch. Das Eurosystem nutzt Marktwerte, soweit das eben möglich ist. Für handelbare Wertpapiere, für die kein Marktpreis ermittelt werden kann, gibt es anerkannte Bewertungsmethoden, die täglich angewendet werden unter der Federführung der Bundesbank und der Banque de France. Diese Methoden spiegeln Marktentwicklungen wider und werden regelmäßig vom Rat der EZB überprüft und genehmigt. Auch hier gibt es keinen Raum für willkürliche Entscheidungen.

Viele von den in Ihrem Artikel erwähnten Sicherheiten scheinen nicht-marktfähige Sicherheiten zu sein, also von Banken an Unternehmen der Realwirtschaft oder öffentliche Stellen vergebene Kredite. Auch hier gelten strenge Anforderungen an die Kreditqualität der Schuldner, die innerhalb des regulären Sicherheitenrahmens des Eurosystems mindestens eine Bonität äquivalent zu einem Rating von „BBB-“ aufweisen müssen. Gibt es dafür keine Marktpreise, werden sehr hohe Abschläge verwendet. Auch solche Sicherheiten werden nach klaren Regeln bewertet.

Im Rahmen einer Erweiterung des Sicherheitenrahmens ist es nationalen Zentralbanken gestattet, auf Basis nationaler Kriterien weitere Kreditforderungen als Sicherheit zu akzeptieren, dies jedoch auf eigenes Risiko, also ohne Verlustteilung.

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