
Großbritannien hat wegen seiner Klage gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Korb bekommen. Das Luxemburger Gericht erklärte sich an diesem Mittwoch außerstande, über eine Steuer zu urteilen, über deren Einzelheiten sich die elf Teilnehmerstaaten noch gar nicht klar seien und deren Start auch immer noch vage ist.
Die britische Regierung hatte zuvor aus Sorge, die FTT könne dem Börsenstandort London schaden, Klage gegen das Projekt eingereicht. Dieses wird vor allem von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinem französischen Amtskollegen vorangetrieben. Mit weiteren neun Ländern hatten Deutschland und Frankreich Anfang 2013 eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Einführung einer Finanztransaktionssteuer beschlossen, weil es im EU-Rat keine Mehrheit gab beziehungsweise die Briten dagegen sind.
Die Einführung einer europäischen Finanztransaktionsteuer gestaltet sich aber auch zwischen den elf Staaten ausgesprochen zäh. Zwar haben sich die Finanzminister grundsätzlich auf eine Steuer von 0,01 Prozent bei Aktien und 0,001 Prozent bei Derivaten verständigt. Aber auf Fachebene wird nun gestritten, welche Derivate denn unter diese Steuer fallen sollen. So wollen die südeuropäischen Staaten Anleihederivate ausklammern, um ihre Kredite nicht zu verteuern. Deutschland wiederum bekommt bei Währungsderivaten Bauchgrimmen, die zur Absicherung von Außenhandelsgeschäften dienen.
Europa
Streit entzündet sich auch um die Frage, auf welcher Basis Derivate besteuert werden sollen. Die Franzosen drängen darauf, nur die Sicherheitsleistung auszuwählen; die Deutschen dagegen wollen zielgenau den ganzen Derivatewert besteuern. „Die Situation ist total verhakt“, heißt es aus Verhandlungskreisen. Nun hoffen die Beamten, dass ihre Finanzminister – allen voran Schäuble und sein neuer französischer Kollege Michel Sapin – bei ihrem nächsten Treffen Anfang Mai den Knoten durchschlagen.