
Die Katastrophe hängt über dem Kopf von Grigorios Apostolou. Das Bild im Büro des Regionalchefs der EU-Grenzschutzagentur Frontex in Piräus zeigt ein Schlauchboot mit Flüchtlingen. Daneben schwimmt ein Schiff der Küstenwache. „Nicht immer kommen die Boote rechtzeitig. Heute sind wieder zehn Flüchtlinge vor Lesbos ertrunken“, sagt Apostolou. Er zündet sich eine Zigarette an und schaut aus dem Fenster auf den Athener Hafen von Piräus.
Zweimal täglich legen am Pier vor Apostolous Fenster die Fähren aus Lesbos an. Bis zu 2000 Menschen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak laufen dann aus dem Schiffsbauch aufs Festland. Es sind Menschen, die in Schlauchbooten von der Türkei auf griechische Inseln übergesetzt haben. Von Piräus aus fahren und marschieren sie weiter nach Nordeuropa. Geht es nach Apostolou, sollen die Menschenströme vor seinem Büro bald versiegen: „Unser Ziel ist es, 100 Prozent der Flüchtlinge auf den Inseln zu registrieren. Sie sollen dann direkt in die EU-Länder verteilt oder abgeschoben werden.“

Ein Gegensteuern ist überfällig, denn nirgendwo ist die EU-Außengrenze so löchrig wie in Griechenland. Alleine auf der Insel Lesbos kommen jeden Tag 4000 Menschen an. „Die größte Flüchtlingswelle steht uns noch bevor“, fürchtet EU-Ratspräsident Donald Tusk und fordert: „Wir müssen die Politik der offenen Türen und Fenster ändern.“ Und auch im in den vergangenen Wochen eher flüchtlingsfreundlichen Deutschland mehren sie die Stimmen in der Politik, die angesichts kursierender Zahlen von bis zu 1,5 Millionen neuen Asylbewerbern in diesem Jahr auf eine Begrenzung der Willkommenskultur pochen.
Und so haben sich nach Monaten des Zauderns und Lamentierens die EU-Mitgliedstaaten auf erste Ansätze einer neuen Flüchtlingspolitik geeinigt. Eine Milliarde Euro soll in die bestehenden Flüchtlingscamps rund um Syrien fließen. Eine Schlüsselrolle fällt der Türkei zu: Dort könnte die EU bald neue Flüchtlingslager für bis zu zwei Millionen Menschen finanzieren.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Nach dem Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Brüssel erklärte EU-Ratspräsident Tusk Mitte der Woche die Kontrolle der EU-Außengrenzen zu Europas höchster Priorität. Auch hier kommt Erdoğan eine entscheidende Rolle zu: So sollen nach den Plänen der EU-Kommission die türkische und die griechische Küstenwache gemeinsam in der östlichen Ägäis patrouillieren. Wer es trotzdem aufs Festland schafft, soll in sogenannten Hotspots umgehend registriert, im Bedarfsfall auch inhaftiert und zügig abgeschoben werden.
Bis November sollen auf fünf griechischen Inseln diese Aufnahme- und Registrierungszentren entstehen. Frontex, die EU-Polizeiagentur Europol und das European Asylum Support Office (EASO) arbeiten dort mit den griechischen Behörden zusammen.
So viel Geld bekommen Flüchtlinge in den europäischen Ländern
800 Euro zahlt das Land im Monat pro Flüchtling. Die Summe muss allerdings versteuert werden.
Quelle: EU-Kommission / Frontex, Stand: 18. September 2015
Die Spanne, die der Inselstaat für einen Asylbewerber zahlt, liegt zwischen 85 und 452 Euro pro Monat.
400 Euro pro Flüchtling / Monat.
352 Euro pro Flüchtling / Monat.
330,30 Euro pro Flüchtling / Monat.
zwischen 85 und 290 Euro pro Flüchtling / Monat.
zwischen 176 und 276 Euro pro Flüchtling / Monat.
232 Euro pro Flüchtling / Monat.
225 Euro pro Flüchtling / Monat.
187 Euro pro Flüchtling / Monat.
177 Euro pro Flüchtling / Monat.
66 Euro pro Flüchtling / Monat.
33,23 Euro pro Flüchtling / Monat.
20 Euro pro Flüchtling / Monat.
18 Euro pro Flüchtling / Monat.
12 Euro pro Flüchtling / Monat.
0 Euro pro Flüchtling / Monat.
In seiner jetzigen Form dürfte das Maßnahmenpaket allerdings kaum einen Flüchtling fernhalten. Denn noch ist unklar, ob sich die Türkei als Pufferzone Europas instrumentalisieren lässt und die 2000 Kilometer lange Seegrenze zur Türkei überhaupt abgeschottet werden kann. Ungewiss ist zudem die Reaktion der Schlepper.
Bislang erwiesen sie sich beim Menschenschmuggel wendiger und für viele Schutzsuchende nützlicher als sämtliche Maßnahmen aus Brüssel. Bestenfalls können die neuen Pläne den Europäern ein geordnetes Verfahren suggerieren; auch wenn die Nichtregierungsorganisation Pro Asyl vor „abzusehenden Menschenrechtsverstößen“ an den Hotspots warnt.