




Die Pläne der EU-Kommission für eine fairere Verteilung von Flüchtlingen auf alle Mitgliedsländer stoßen auf erheblichen Widerstand. Insgesamt 40.000 Hilfesuchende in Italien und Griechenland sollen von anderen EU-Staaten aufgenommen werden. Diese Umverteilung wird es aber nur geben, wenn die nötige Mehrheit der EU-Länder zusammenkommt. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon mahnt: „Europa (...) hat eine gemeinsame Verantwortung, zu handeln“, sagte er am Mittwoch in einer Rede im Europäischen Parlament.
Großbritannien hat bereits angekündigt, nicht mitzumachen. Auch Irland und Dänemark haben das Recht, dies zu verweigern und tauchen in den Tabellen der EU-Kommission nicht auf. Widerstand kommt auch von vielen ost- und mitteleuropäischen Staaten, die bisher nur selten das Ziel von Flüchtlingen aus Afrika sind. Sie argumentieren, dass sich die Flüchtlinge in einem Raum ohne Grenzkontrollen ohnehin nicht lange bei ihnen aufhalten würden. Zudem sei ihre Finanzkraft nicht groß genug, um viele Flüchtlinge aufzunehmen. Frankreich und Spanien haben ebenfalls Einwände.
Über das Mittelmeer nach Europa: Zahlen zu Flüchtlingen
Trotz der lebensgefährlichen Fahrt über das Mittelmeer wagen viele Tausend Menschen die Flucht nach Europa. 219.000 Menschen flohen laut Flüchtlingshilfswerk UNHCR 2014 über das Mittelmeer nach Europa; 2015 waren es bis zum 20. April 35.000.
3.500 Menschen kamen 2014 bei ihrer Flucht ums Leben oder werden vermisst; im laufenden Jahr sind es bis zum 20. April 1600.
170.100 Flüchtlinge erreichten 2014 über das Meer Italien (Januar bis März 2015: mehr als 10.100); weitere 43.500 kamen nach Griechenland, 3.500 nach Spanien, 570 nach Malta und 340 nach Zypern.
66.700 Syrer registrierte die EU-Grenzschutzagentur Frontex 2014 bei einem illegalen Grenzübertritt auf dem Seeweg, 34.300 Menschen kamen aus Eritrea, 12.700 aus Afghanistan und 9.800 aus Mali.
191.000 Flüchtlinge stellten 2014 in der EU einen Asylantrag (dabei wird nicht unterschieden, auf welchem Weg die Flüchtlinge nach Europa kamen). Das sind EU-weit 1,2 Asylbewerber pro tausend Einwohner.
...beantragten 2014 in der EU Asyl (2013: 50.000).
202.700 Asylbewerber wurden 2014 in Deutschland registriert (32 Prozent aller Bewerber), 81.200 in Schweden (13 Prozent) 64.600 in Italien (10 Prozent), 62.800 in Frankreich (10 Prozent) und 42.800 in Ungarn (7 Prozent).
Um 143 Prozent stieg die Zahl der Asylbewerber im Vergleich zu 2013 in Italien, um 126 Prozent in Ungarn, um 60 Prozent in Deutschland und um 50 Prozent in Schweden.
Mit 8,4 Bewerbern pro tausend Einwohner nahm Schweden 2014 im Verhältnis zur Bevölkerung die meisten Flüchtlinge auf. Es folgten Ungarn (4,3), Österreich (3,3), Malta (3,2), Dänemark (2,6) und Deutschland (2,5).
600.000 bis eine Million Menschen warten nach Schätzungen der EU-Kommission allein in Libyen, um in den nächsten Monaten die Überfahrt nach Italien oder Malta zu wagen.
Auch Menschenrechtsorganisationen bezweifeln, dass sich die Quote in der Praxis umsetzen lässt. Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt, nannte den Vorschlag der EU-Kommission „zu kurz gedacht“, weil die Interessen der Flüchtlinge nicht berücksichtigt würden. „Kein Syrer, dessen Familie in Deutschland lebt, wird sich freiwillig in Staaten wie Ungarn, Polen oder Estland verteilen lassen. Menschen dürfen nicht wie Stückgut in Europa hin- und hergeschoben werden.“
Der CSU-Europaabgeordnete, Markus Ferber, rief die EU-Staaten zur Solidarität auf. „Zu einem fairen Asylsystem gehört auch eine Aufteilungsquote der Flüchtlinge auf alle EU-Länder nach festen Kriterien wie Bevölkerungszahl, Wirtschaftskraft oder Arbeitslosigkeit.“ Die aktuelle. „Ich appelliere jetzt vor allem an die osteuropäischen Mitgliedsstaaten sich nicht querzustellen“, sagte Ferber. Keiner dürfe überfordert werden, aber alle müssten jetzt ihren Beitrag leisten.
Status und Schutz von Flüchtlingen in Deutschland
Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Viele von ihnen dürfen nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen bleiben. Dabei reicht die Spannbreite vom Asylstatus bis zu einer befristen Duldung mit drohender Abschiebung.
Flüchtlinge, die in ihrem Heimatländern politisch verfolgt werden, haben laut Artikel 16 a des Grundgesetzes Anspruch auf Asyl. Hierfür gibt es allerdings zahlreiche Schranken, die Ablehnungsquote bei Asylanträgen liegt bei 98 Prozent. Schutz und Bleiberecht etwa wegen religiöser Verfolgung oder der sexuellen Orientierung wird auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Für die Praxis spielt die genaue rechtliche Grundlage allerdings keine Rolle: Anerkannte Asylberechtigte erhalten gleichermaßen eine Aufenthaltserlaubnis, die nach drei Jahren überprüft wird. Auch bei den staatlichen Unterstützungsleistungen, etwa Arbeitslosengeld II oder Kindergeld, gibt es keine Unterschiede.
Sogenannten subsidiären, also nachrangigen, Schutz erhalten Flüchtlinge, die zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, in ihrer Heimat aber ernsthaft bedroht werden, etwa durch Bürgerkrieg oder Folter. Sie sind als „international Schutzberechtigte“ vor einer Abschiebung erst einmal sicher und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst ein Jahr. Die Erlaubnis wird verlängert, wenn sich die Situation im Heimatland nicht geändert hat.
Eine Duldung erhält, wer etwa nach einem gescheiterten Asylantrag zur Ausreise verpflichtet ist, aber vorerst nicht abgeschoben werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein Pass vorliegt oder es keine Flugverbindung in eine Bürgerkriegsregion gibt. Fällt dieses sogenannte Hindernis weg, droht dem Betroffenen akut die Abschiebung. Zu den Hindernissen für eine Abschiebung zählt unter anderem auch der Schutz von Ehe und Familie. Beispielweise kann ein Ausländer, der hier mit einer Deutschen ein Kind hat, nicht ohne weiteres abgeschoben werden.
Deutschland, das die EU-Pläne unterstützt, soll mit 8763 Migranten oder knapp 22 Prozent den größten Anteil aufnehmen. Verteilt werden sollen innerhalb von zwei Jahren aber nur Flüchtlinge, die gute Chancen auf Asyl in Europa haben. Das sind vor allem Menschen aus Syrien und Eritrea. Pro Person soll ein EU-Staat 6000 Euro Unterstützung bekommen. „Dies ist der Augenblick, in dem Solidarität in die Praxis umgesetzt werden muss“, sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos.





Ban begrüßte bei einem Besuch in Brüssel die Vorschläge. „Ich ermutige die EU-Mitgliedsstaaten, Mitgefühl zu zeigen“, sagte er. „Die Rettung von Leben muss an erster Stelle stehen.“ Kritisch äußerte er sich zu EU-Plänen zur Zerstörung libyscher Schleuserboote. „Wenn man erwägt, diese Boote zu zerstören, nimmt man Menschen womöglich ihre ohnehin sehr geringen Mittel“, sagte er. Auch wenn Schiffe manchmal kriminell für den Menschenschmuggel genutzt würden, gebe es vielleicht Alternativen zu einer Zerstörung.