Flüchtlingskrise EU weitet Grenzschutz aus

Die Ankunft von mehr als einer Million Migranten hat in Europa politische Spannungen ausgelöst. Mit der Flüchtlingsumverteilung auf dem Kontinent klappt es kaum. Nun soll der Schutz der Außengrenzen gestärkt werden.

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Die EU will den Grenzschutz ausweiten. Quelle: dpa

Als Antwort auf die Flüchtlingskrise stärkt die EU ihre Grenzschutzagentur. Für deren Einsätze sollen die EU-Staaten künftig eine Reserve von mindestens 1500 Grenzschützern bereitstellen. Die informelle Vereinbarung dazu zwischen Unterhändlern des Europaparlaments und der Staaten wurde von den EU-Botschaftern abgesegnet.

Die bestehende EU-Grenzschutzagentur Frontex soll in der neuen Behörde aufgehen, mehr Kompetenzen bekommen und stärker an der Rückführung von Migranten beteiligt werden. So soll sie zum Beispiel die Grenzschutz-Vorkehrungen von EU-Staaten bewerten. Wenn ein Land sich gegen einen Einsatz der Grenzschutzagentur sperrt, können die anderen EU-Staaten mit vorübergehenden Grenzkontrollen reagieren.

Sobald ein konkreter Einsatzplan auf dem Tisch liegt, sollen die EU-Staaten innerhalb von zehn Tagen das nötige Material aus einer Reserve zur Verfügung stellen. Die Grünen-Europaabgeordnete Ska Keller verurteilte das scharf: „Der Rat kann einen Mitgliedstaat künftig aus dem Schengenraum ausschließen, wenn er die Forderungen von Frontex nach mehr Grenzkontrollen nicht umsetzt oder keinen Einsatz von Frontex auf seinem Staatsgebiet duldet“, erklärte sie. „Das geht an die Substanz der EU.“

Angesichts des anhaltenden Zuzugs von Migranten hat die EU die Pläne für die gestärkte Grenzschutz-Behörde in den vergangenen Monaten mit Druck vorangetrieben. Gerade einmal ein halbes Jahr nachdem die EU-Kommission konkrete Vorschläge präsentiert hatte, steht die Vereinbarung.

Die Brüsseler Behörde sieht den stärkeren Schutz der europäischen Außengrenzen als Voraussetzung für die Reisefreiheit im Schengen-Raum. Deutschland und andere Schengen-Staaten haben in der Flüchtlingskrise vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt.

Die Grundsatzvereinbarung muss formell noch vom Europaparlament und von den EU-Staaten noch auf Ministerebene bestätigt werden.

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