
Mit Asyl-Schnellverfahren an seiner Grenze will Österreich einem etwaigen neuerlichen Andrang von Flüchtlingen begegnen. Das kündigten Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Mittwoch in Wien an. Der Schritt ist eine Reaktion auf ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten, das die strikte zahlenmäßige Asyl-Obergrenze von 37.500 in diesem Jahr ohne Einhaltung rechtlicher Mindeststandards als rechtswidrig eingestuft hat. Das neue Verfahren soll voraussichtlich ab Mitte Mai gelten.
Begründet wird das Abweichen von europäischen Normen mit der Gefahr für „Ordnung und Stabilität“ im Land. Österreich, das 2015 eines der Hauptziele der Migranten war, sieht sich am Rand seiner Leistungsfähigkeit.
In den Asyl-Schnellverfahren solle binnen weniger Stunden individuell festgestellt werden, ob Gründe gegen eine Zurückweisung in ein sicheres Drittland sprechen. Weitere Folge werde eine Verstärkung der Grenzsicherung sein. Das wird laut Ministern auch die österreichisch-italienische Grenze am Brenner betreffen. „Es ist kein Grund zur Entwarnung“, sagte Mikl-Leitner mit Blick auf Hunderttausende Menschen, die nach Schließung der Balkanroute nun über Italien nach Europa kommen wollten.
Im Wesentlichen wird sich das Recht auf Asyl in Österreich wohl nur mit dem Recht auf eine Familienzusammenführung begründen lassen. Wenn bereits Mitglieder der „Kernfamilie“ (Vater, Mutter oder minderjährige Kinder) in Österreich lebten, liege ein Asylgrund vor, hieß es von Seiten der Regierungsexperten.
Da aber bei Anreise aus einem anderen europäischen Land keine Gefahr für Leib und Leben bestehe, könne nach Prüfung des Einzelfalls zurückgewiesen werden. Flüchtlinge hätten dann vom Ausland aus die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) erneuerte seinen Aufruf an Deutschland, klarere Signale in Sachen Flüchtlingspolitik zu senden. Die deutsche Haltung, einerseits im Grunde an der Willkommenspolitik festhalten, andererseits aber die Flüchtlinge nicht mit Transitvisa bis in die Bundesrepublik ausstatten zu wollen, hänge wie ein „Damoklesschwert“ über Fragen der legalen und illegalen Einreise. Wenn Deutschland einige Hunderttausend Flüchtlinge aufnehmen wolle, sei das seine Sache. „Aber dann müssen sie sie von dort holen, wo die Menschen sind, bevor sie eine illegale Reise antreten.“
Das gelte gerade für den nun erwarteten Andrang auf der Italien-Route. „Sonst stehen wir bald vor einer schwierigen Situation am Brenner“, sagte Faymann. Niemand dürfe dafür belohnt werden, mit Hilfe von Schleppern illegal nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land zu gelangen.