Die Parlamente der europäischen Staaten sollen nach dem Willen der EU-Kommission nicht an der Entscheidung über das ausgehandelte Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) beteiligt werden. Dies teilte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker beim Brüsseler Gipfel den 28 Staats- und Regierungschefs mit, wie die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag erfuhr.
Die Freihandelsabkommen
Ceta ist die Abkürzung für das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada. Es steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen). Die technischen Verhandlungen begannen 2009, beendet wurden sie 2014. Am 27. Oktober soll Ceta unterzeichnet werden. Ziel des Abkommens ist es, durch den Wegfall von Zöllen und „nichttarifären“ Handelsbeschränkungen wie unterschiedlichen Standards und Normen das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist die EU für Kanada nach den USA der zweitwichtigste Handelspartner. Ceta gilt auch als Blaupause für das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP), das den weltgrößten Wirtschaftsraum mit rund 800 Millionen Verbrauchern schaffen würde. Kritiker sehen durch beide Abkommen unter anderem demokratische Grundprinzipien ausgehöhlt.
TTIP ist ein sich in der Verhandlung befindendes Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Seit Juli 2013 verhandeln Vertreter beider Regierungen geheim – auch die nationalen Parlamente der EU erhalten keine detaillierten Informationen.
In dem Abkommen geht es um Marktzugänge durch den Abbau von Zöllen. Zudem sollen globale Regeln entwickelt werden – etwa zur Vereinheitlichung von Berufszugängen innerhalb der Handelszone. Auch Gesundheitsstandards und Umweltstandards sollen angeglichen werden.
Als Blaupause für das Abkommen gilt CETA.
Mehrere EU-Staaten, darunter Deutschland, hatten sich zuletzt dagegen ausgesprochen, CETA als reines EU-Abkommen einzustufen und nach dem normalen EU-Gesetzgebungsverfahren zu behandeln. Denn dies würde dazu führen, dass an der Ratifizierung zwar das EU-Parlament beteiligt würde, dass nationale Parlamente wie der Bundestag aber nicht abstimmen könnten. In Berlin wird dies jedoch wegen der kritischen Öffentlichkeit für unverzichtbar gehalten.
In Brüssel besteht seit längerem die Sorge, dass Parlamente einzelner Staaten die Weiterentwicklung der europäischen Handelspolitik blockieren könnten.
Die Zukunft des bereits ausgehandelten Abkommens ist damit offen. Die EU-Staaten könnten nun einstimmig festlegen, dass sie der Meinung der Kommission nicht folgen wollen. Es ist denkbar, dass die Verabschiedung des Abkommens auf unbestimmte Zeit blockiert wird.