Abgesehen davon, dass amerikanische Standards keineswegs flächendeckend unter den europäischen liegen, kann man das Problem auch auf abstrakter Ebene lösen. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege denkbar: Man kann jeweils einheitliche Standards für jedes Produkt und jede Dienstleistung wählen, das heißt eine ex-ante Harmonisierung vornehmen. Dies ist politisch schwierig und ökonomisch zweifelhaft, da man durch die Vorab-Festlegung auf einen Standard zukünftige Innovationen von vornherein ausschließt, zumindest wenn die Standardsetzung politisch abgestimmt wird.
Deshalb wird vermutlich die zweite Option, die gegenseitige Anerkennung von Standards mit Kennzeichnungspflichten, die einzig realistische Möglichkeit sein. Dies macht auch deshalb Sinn, weil es bei vielen Produkten nicht nur jeweils einen europäischen und amerikanischen Standard gibt, sondern es bis zu 78 Standards geben kann. In der EU hat man mit der gegenseitigen Anerkennung (bekannt als Ursprungslandprinzip) recht gute Erfahrungen gemacht. Für die Bereiche, in denen man sich nicht einigen kann (genmodifizierte Lebensmittel oder ähnliches), dürfte es eine Liste von Ausnahmen geben.
Diese Länder sollen Mitglieder des Freihandelsabkommen TPP werden
BIP: 16,8 Billionen USD
Bevölkerung: 320 Millionen
BIP: 1,5 Billionen USD
Bevölkerung: 24 Millionen
BIP: 300 Milliarden USD
Bevölkerung: 5 Millionen
BIP: 1,8 Billionen USD
Bevölkerung: 36 Millionen
BIP: 200 Milliarden USD
Bevölkerung: 5 Millionen
BIP: 20 Milliarden USD
Bevölkerung: 400.000
BIP: 1,3 Billionen USD
Bevölkerung: 118 Millionen
BIP: 300 Milliarden USD
Bevölkerung: 18 Millionen
BIP: 200 Milliarden USD
Bevölkerung: 31 Millionen
BIP: 300 Milliarden USD
Bevölkerung: 30 Millionen
BIP: 4,9 Billionen USD
Bevölkerung: 127 Millionen
BIP: 200 Milliarden USD
Bevölkerung: 91 Millionen
Es gibt in diesem Zusammenhang die berechtigte Sorge, dass die Standardsetzung bei TTIP zulasten dritter Länder gehen könnte, so auch bei der Deutschen Bischofskonferenz in ihrer abgewogenen Stellungnahme aus dem Herbst 2015. Deshalb schlagen viele Beobachter vor, dass die gegenseitige Anerkennung von Standards auf Drittländer, zumindest die Entwicklungsländer ausgedehnt wird; das heißt Anbieter aus Uganda können in die USA nach europäischen Standards und umgekehrt verkaufen. Dies erfordert recht großzügige Ursprungsregeln. Angesichts der immer stärkeren Aufspaltung der Wertschöpfungsketten machen zu enge Ursprungsregeln ohnehin wenig Sinn; ein deutsches Produkt stammt regelmäßig aus vielen Länder, so dass der Ursprung des Produkts weit gestreut ist.
Mehr Zusammenarbeit bei zukünftiger Regulierung
Keineswegs jede Regulierung ist überdies ein Handelshemmnis; das sehen auch Deregulierungsbefürworter so. Deshalb soll zweitens die Zusammenarbeit bei zukünftigen Regulierungen vertieft werden, um möglichst abgestimmt zu handeln; im öffentlichen Bericht der Europäischen Kommission über die zwölfte Verhandlungsrunde aus dem März 2016 ist von regulatorischer Kohärenz die Rede. Dieser Teil der Verhandlungen erweckt besonderes Misstrauen, da die Gefahr besteht, dass organisierte Interessen dieses Feld insofern kapern, als dass sie bestimmte Regulierungen zu ihren Gunsten bestimmen (zum Beispiel Umweltschutz- oder Gesundheitsschutzbestimmungen). Hier ist in der Tat dafür Sorge zu tragen, dass der Prozess der regulatorischen Kohärenz transparent verläuft. Die Kommission drängt besonders darauf, dass das staatliche Beschaffungswesen der USA sich für europäische Unternehmen weiter öffnet.
Kritik der Umweltschützer an TTIP
Egal ob Creme, Lippenstift oder Mascara – in Europa müssen solche Produkte eine Zulassung überstehen, die es in den USA so einheitlich nicht gibt. Sicherheitstests erfolgten dort freiwillig, heißt es beim Sachverständigenrat. Sonnenmilch allerdings gelte in Amerika als Medikament und sei streng reguliert.
Die Europäer wollen geklonte Nutztiere und Klonfleisch verbieten, auch deren Import. In den USA gibt es dagegen kein einheitliches Verbot. Gentechnisch veränderte Tiere, etwa Lachse, die schneller wachsen, sind dort bereits zugelassen und im Handel. Eine besondere Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben.
Gentechnisch veränderte Pflanzen und Nahrungsmittel müssen in der EU zugelassen und später gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Futtermittel. Einzelne Mitgliedsstaaten können seit 2015 auf ihrem Gebiet sogar einzelne gentechnisch veränderte Pflanzen verbieten. In den USA ist nicht nur die Zulassung großzügiger, gentechnisch veränderte Lebensmittel werden regelmäßig nicht kenntlich gemacht.
Pflanzenschutzmittel, die möglicherweise Krebs erregen oder vielleicht das Erbgut schädigen können in der EU erst gar nicht auf den Markt – anders als in den USA.
Die Verordnung REACH gilt mit als schärfstes Chemikaliengesetz weltweit. Darin wird ein Zulassungsverfahren, eine Risikobewertung und teils eine Beschränkung für Chemikalien von der Herstellung in der Fabrik bis zum buntgefärbten T-Shirt beim Endverbraucher festgeschrieben. In den USA gilt kein vergleichbares „Vorsorgeprinzip“ bei Chemieprodukten.
Drittens geht es in den Verhandlungen um den Schutz von Investitionen. Grundsätzlich sollten für in- und ausländische Investitionen gleiche und faire Regeln gelten; dies ist leider nicht durchgängig Realität. Deshalb sehen sich viele Staaten – gerade in Europa – veranlasst, auf Investitionsschutzabkommen (IPA) mit anderen Staaten zu bestehen; insbesondere gilt dies bei Investitionen in Entwicklungsländern. Vor diesem Hintergrund muss dieser Teil der Verhandlungen gesehen werden.