
Bisher kommt aus Brüssel viel Lästiges für den deutschen Endverbraucher: Das deutsche Reinheitsgebot beim althergebrachten Bier wird in Frage gestellt, Spreewälder Gurken wurden vermessen, die EU bekämpft das VW-Gesetz, das deutsche Arbeitsplätze in Niedersachsen und Hessen garantiert und die Land Niedersachsen Sonderrechte als Großaktionär einräumt. Nun gibt es ein gefühlt positives Signal aus Brüssel: Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs spricht sich für die Verbraucher aus. Wenn sich das Gericht in dieser Woche die Vorwürfe zu eigen macht, dann müssen die großen Versorger in Deutschland zahlen. Seit 2003 zu viel gezahlte Gaspreise werden müssen dann zumindest in Teilen zurückerstattet werden. Die EU könnte einen Geldregen in Milliardenhöhe bei deutschen Gaskunden in Gang setzen.
Wie das? Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gaspreise sollen intransparent und irreführend sein, da in den Rechnungen und Preislisten nicht klar gemacht werde, unter welchen Bedingungen die Preise erhöht werden. Betroffen ist zunächst vor allem der Essener Versorger RWE. In Gang gesetzt hat das Verfahren die Düsseldorfer Verbraucherschutzzentrale.
Allerdings: Nur, wer seiner Gasrechnung widersprochen hat, darf auch sein Geld zurückfordern. Der Widerspruch muss spätestens drei Jahre nach der ersten Jahresabrechnung zum erhöhten Preis eingegangen sein. Nach dieser Frist sind die Anspräche verfallen.
Dennoch kann ein Richterspruch, der sich ganz auf die Seite der Gaskunden schlägt, zu einem Milliardenschaden bei den deutschen Energieversorgungskonzernen und zu einer spürbaren Aufbesserung der Haushaltskasse bei Energiekunden führen.