
Die EU-Kommission hat nach ihrer Rekordstrafe für Google erstmals präzisiert, welche Auflagen das US-Unternehmen binnen 90 Tagen erfüllen muss. Das geht aus einer Ausschreibung hervor, über die die Kommission nun externe Experten zur Kontrolle der Suchmaschine anheuern will. Der WirtschaftsWoche liegt das 32-seitige Dokument vor.
Die Kommission unterstreicht darin, dass Googles Änderungen auf Geräten aller Größe funktionieren müssen, also auch auf Handys mit ihren kleineren Bildschirmen. Außerdem gelten die Auflagen auch für die Domain Google.com. Der US-Konzern hatte zuletzt gehofft, dass Brüssel diese ausnehmen würde.
In vier Punkten und sechs Unterpunkten listet die Kommission ihre Forderungen auf: So darf Google in Zukunft niemanden gegen Bezahlung weiter oben in seinen Suchergebnissen führen. Nutzer dürften bei den Ergebnissen von Google Shopping nicht mehr Informationen erhalten als bei konkurrierenden Preissuchmaschinen. Außerdem darf Google in seiner Ergebnisliste Verkäufern beim eigenen Dienst keine breitere Möglichkeit geben, eine Marke zu inszenieren oder mit Kunden in Kontakt zu treten, als bei anderen Preissuchmaschinen.
Nun ist es an Google, die Auflagen umzusetzen. „Es gibt mehr als einen Weg, den Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht zu beenden“, betont die EU-Kommission in dem Dokument. „Es ist an Google, unter diesen Wegen zu wählen.“ Die EU-Kommission gibt nur die Prinzipien vor und überlässt die – schwierige – praktische Umsetzung Google. Dem Softwarekonzern Microsoft hingegen hatte Brüssel in einem Wettbewerbsverfahren 2004 sehr konkrete Änderungswünsche vorgegeben.
Sollte Google die Auflagen nicht erfüllen, so kann die EU-Kommission ein Zwangsgeld von bis zu fünf Prozent des täglichen Umsatzes des Mutterkonzerns Alphabet verhängen. Das US-Unternehmen Microsoft hat bei seiner Auseinandersetzung mit den EU-Kartellwächtern die Erfahrung gemacht, dass Zwangsgelder die ursprüngliche Strafe übertreffen können. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Ende Juni eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil das Unternehmen den eigenen Shoppingdienst in seiner Auflistung bevorzugt hat.
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