Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras hat seine Regierung umfassend umgebildet. Die Aktion dürfte vor allem den schlechten Umfragewerten seiner linken Regierungspartei Syriza geschuldet sein, mutmaßten politische Beobachter am Freitag in Athen. Nach außen wolle der Regierungschef mit der Umbildung ein Zeichen der Stabilität setzen. Die neue Regierung soll am Samstagmittag vereidigt werden.
Finanzminister Euklid Tsakalotos, verantwortlich für die Verhandlungen mit den internationalen Gläubigern und für den Sparkurs Griechenlands, ist weiterhin gesetzt. Damit wolle Tsipras zeigen, dass er hinter der Spar- und Reformpolitik steht, die dem notorisch pleitebedrohten Land von den Gläubigern verordnet wurde, heißt es. Das Engagement in der Flüchtlingskrise wird gestärkt. So gibt es künftig ein Migrationsministerium unter Leitung des Migrationsministers Ioannis Mouzalas, der bisher dem Innenministerium zugeordnet war.
Gehen mussten hingegen jene Minister, die sich wiederholt gegen Reformen gesträubt hatten - etwa Schifffahrtsminister Thodoris Dritsas, der sich gegen die Verpachtung der Häfen von Piräus und Thessaloniki an internationale Investoren gewandt hatte. Oder auch Kultusminister Aristidis Baltas, der mit juristischen Mitteln versucht hatte, den Verkauf des alten Athener Flughafens zu verhindern. Zudem wurde der bisherige Energieminister Panos Skourletis ins Innenministerium versetzt. Er hatte die Privatisierung der Elektrizitätsgesellschaft und anderer griechischer Staatsfirmen torpediert.
Athens Reparationsforderungen an Deutschland
Während des Zweiten Weltkriegs musste Griechenland den deutschen Besatzern netto umgerechnet 476 Millionen Reichsmark zur Verfügung stellen. Die heutige griechische Regierung interpretiert das als "Zwangsanleihe", die heute noch rückzahlbar sei.
1953 verschob das Londoner Schuldenabkommen die Regelung deutscher Reparationen auf die Zeit nach Abschluss eines „förmlichen Friedensvertrages“. Das Londoner Moratorium wurde 1990 durch den „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ gegenstandslos. Die Staaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) - darunter Griechenland - stimmten 1990 der „Charta von Paris“ für eine neue friedliche Ordnung in Europa zu.
Nach Auffassung Berlins ergibt sich aus der Zustimmung zur „abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland“ in der Charta, dass die Reparationsfrage nicht mehr geregelt werden sollte. In Athen wird dagegen argumentiert, die Entschädigungsfrage sei ungeklärt, denn die Unterzeichner hätten den Vertrag nur zur Kenntnis genommen.
2003 wies der Bundesgerichtshof (BGH) Forderungen wegen eines SS-Massakers in Distomo von 1944 ab. Ansprüche der Hinterbliebenen ließen sich weder aus dem Völkerrecht noch aus deutschem Amtshaftungsrecht ableiten. 2006 bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung und nahm eine Klage von vier Griechen nicht zur Entscheidung an.
Ein griechisches Gericht sprach 1997 Nachkommen der Opfer knapp 29 Millionen Euro zu. Laut BGH verstößt das Urteil aber gegen den Völkerrechtsgrundsatz der Staatenimmunität. Danach darf ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen. Diesen Grundsatz hatten 2002 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und - in einem ähnlichen Fall - das Oberste Sondergericht Griechenlands bestätigt. Damit habe das griechische Urteil in Deutschland keine Rechtskraft, befand der BGH.
In den vergangenen zwei Jahren haben Experten des griechischen Finanzministeriums und der Zentralbank in Athen die Höhe der Reparationen aus griechischer Sicht berechnet. In einer Studie, die die griechische Sonntagszeitung „To Vima“ im März 2015 veröffentlicht hatte, wurden die Gesamtforderungen auf zwischen 269 und 332 Milliarden Euro beziffert. Der griechische Vize-Finanzminister Dimitris Mardas nannte am 6. April dann in einer Rede vor dem Parlament nach einer ersten Auswertung des zuständigen Parlamentsausschusses eine Summe von 278,7 Milliarden Euro.
Deutschland vereinbarte zur Wiedergutmachung für NS-Unrecht Ende der 1950er Jahre Entschädigungsabkommen mit zwölf Ländern. Athen bekam 1960 Reparationen in Höhe von 115 Millionen D-Mark. Bereits in diesem Vertrag ist laut Bundesregierung festgehalten, dass die Wiedergutmachung abschließend geregelt sei. Doch verlangten griechische Politiker weiterhin Reparationen. 2014 wurde die Forderung nach Entschädigungen auch beim Athen-Besuch von Bundespräsident Joachim Gauck laut. Die Bundesregierung wies die Ansprüche zurück. Athens Forderungen seien geregelt, heißt es bis heute.
Nicht nur außenpolitisch, sondern auch nach innen soll die Umbildung Signalwirkung haben. So wurden viele jüngere, unverbrauchte Parteimitglieder befördert, unter anderem die 31 Jahre alte Efi Ahtsioglou aus Thessaloniki, die künftig das Ministerium für Arbeit leitet. Aufgewertet wurde zudem der Juniorpartner der Regierung, die rechtspopulistische Partei „Unabhängige Griechen“. Sie behält das Verteidigungsministerium und stellt künftig zusätzlich die Ministerin für Tourismus.
Die Opposition, die schon länger Neuwahlen fordert, äußerte sich kritisch zur neuen Formation. „Es handelt sich um die Umbildung einer sowieso gescheiterten Regierung“, hieß es am Abend in einer Mitteilung der oppositionellen konservativen Partei Nea Dimokratia.