Griechenlands Reparationsforderungen Das Geld aus Deutschland kam nie an

Nach Ansicht der griechischen Regierung schuldet Deutschland Griechenland eine Viertelbillion Euro an Reparationen wegen des Zweiten Weltkriegs. Sie blendet dabei nicht nur die Geschichte der zum Großteil versickerten deutschen Zahlungen der Nachkriegszeit aus.

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Bundeskanzler Konrad Adenauer in Griechenland. Quelle: dpa Picture-Alliance

Griechenland dürfte eigentlich gar keine Schulden haben. Denn Deutschland schulde Griechenland rund eine Viertelbillion Euro an Reparationen, womit die griechische Staatsschuld beglichen wäre. Diese Ansicht vertritt offiziell die Regierung in Athen.

Die Forderung nach Reparationen kommt immer wieder auf. Seit April 2015 beziffert sie die griechische Regierung ganz konkret auf 278,7 Milliarden Euro für die Kosten und Verbrechen der deutschen Besatzung zwischen 1941 und 1944.

Die Forderung wurde wohl nicht zufällig ausgerechnet dann laut, als Athen erneut kurz vor dem Staatsbankrott stand und nur durch erneute Hilfen der EU, also nicht zuletzt Deutschlands, davor bewahrt werden konnte. Griechenlands Premier Alexis Tsipras hat vor einigen Tagen diese Forderung erneuert.

Die Verquickung historischer Schuldfragen Deutschlands mit der aktuellen Schuldenkrise Griechenlands ist extrem brisant. Sich zur historischen Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg und die damals im deutschen Namen verübten Verbrechen zu bekennen, ist Staatsräson der Bundesrepublik. Die Opfer der deutschen Aggression und Besatzung in Zweifel ziehen oder relativieren, will niemand. Neben den beiden anderen Besatzungsmächten Italien und Bulgarien übte die deutsche Militärverwaltung in Griechenland eine verbrecherische Gewaltherrschaft aus, deren Brutalität sich nach dem Kriegsausscheiden Italiens ab September 1943 noch steigerte, bis sich die Wehrmacht dann ein Jahr darauf aus dem Land zurückziehen musste.

Wirtschaftliche Ausplünderung Griechenlands

Die deutsche Besatzungsmacht brachte für die Griechen nicht nur mörderische Gewalttaten und Massaker, sondern auch die wirtschaftliche Ausplünderung, die schließlich eine Inflation verursachte. Griechenland, ohnehin eines der am wenigsten entwickelten Länder Europas, war 1945 wie der Großteil des Kontinents verheert und ausgeblutet. Dazu kam, dass in Griechenland der Zweite Weltkrieg fast ohne Unterbrechung in einen Bürgerkrieg zwischen der von Großbritannien und den USA gestützten Regierung und EAM-Partisanen überging, der erst 1949 mit der Niederlage der Partisanen endete.

Wie steht es tatsächlich um die historischen Ansprüche der Griechen? Sind sie völkerrechtlich berechtigt?

Ein Argument der griechischen Regierung betrifft eine „Zwangsanleihe“ der deutschen Besatzungsmacht über 476 Millionen Reichsmark (Gegenwartswert nach griechischen Angaben rund 10,3 Milliarden Euro), die Griechenland abgepresst worden sei. Zum Beleg verweisen die Griechen auf einen amtlichen deutschen Bericht im Archiv des Auswärtigen Amtes unter der Nummer „R 27320“.

Die angebliche Zwangsanleihe

Das Dokument ist allein schon angesichts des Datums skurril: 12. April 1945. Während vermutlich schon der Geschützdonner der Ostfront (am 16. April begann die Schlacht um Berlin) zu hören war, verfasste Paul Hahn, Direktor bei der Reichsbank und bis September 1944 Leiter der Wirtschaftsabteilung der „Dienststelle Athen des Sonderbevollmächtigten des Auswärtigen Amts für den Südosten“ einen höchst detailreichen Bericht über „die griechische Währung und währungspolitische Maßnahmen während der Besatzungszeit 1941-1944“. Seine erklärte Absicht: „die sich in Griechenland besonders scharf abzeichnenden Währungsprobleme in einer für spätere Auswertungen zweckdienlichen Form“ darzustellen.

Auch in deutschen Medien wird oft von einer „Zwangsanleihe“ oder einem „Zwangskredit“ gesprochen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch, bekannt als "Euro-Rebell", weil er zu den wenigen Abgeordneten gehört, die die Eurorettungspolitik offen ablehnen, hat sich das Dokument vom April 1945 genauer angesehen. Er weist darauf hin, dass es darin keinen Hinweis auf eine "Zwangsanleihe" gibt. Der Betrag, den die griechische Seite als solchen bezeichnet, ist vielmehr das Ergebnis einer Rechnung, die jener Beamte Hahn anstellte. Nirgends ist von einer Anleihe oder einem Kredit zu lesen, den die deutschen Besatzer dem griechischen Staat abpressten. Nach damals geltendem Völkerrecht hatte jedes militärisch von einer anderen Macht besetzte Land die Kosten für den Unterhalt der fremden Truppen in eigener Währung zu leisten, beziehungsweise vorzustrecken. Hahn schreibt in seinem Bericht den von der heutigen griechischen Regierung in ihrer Argumentation zitierten Satz: „Demzufolge würde sich die Restschuld, die das Reich gegenüber Griechenland hat, noch auf 476 Mio. RM belaufen.“

Athens Reparationsforderungen an Deutschland

Diese Besatzungskosten als einen „Zwangskredit“ oder eine „Zwangsanleihe“ zu interpretieren, wie es die griechische Regierung und ihre Argumentation stützende Historiker tun, ist also mehr als zweifelhaft. Nicht nur der Politiker Willsch, sondern auch der Mannheimer Historiker Heinz A. Richter hat darauf mehrfach hingewiesen.

Die Frage ist durchaus nicht rein akademisch, sondern hochpolitisch: Ein Zwangskredit, wenn es ihn denn gäbe, fiele unters Privatrecht und könnte durchaus Rückzahlungsansprüche begründen. Aber gerade der Bericht von Hahn widerlegt dies: Es geht um eine „Restschuld“ für Besatzungskosten.

Diese können Reparationen durchaus begründen. Allein: Das hat sich längst erledigt, wie der Blick auf die deutsch-griechische Nachkriegsgeschichte zeigt, die Richter in verschiedenen Publikationen nachgezeichnet hat. Völkerrechtlich begründbare Reparationen Deutschlands für Griechenland sind mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 gestundet und mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 ad acta gelegt worden.

Das heißt aber nicht, dass keine Zahlungen stattfanden. Deren lange Geschichte wiederum spielt in der aktuellen griechischen Argumentation keine Rolle – vermutlich mit guten Gründen, denn es ist eine einzige Aneinanderreihung von Schlendrian, Korruption und Veruntreuung.

Im Pariser Reparationsabkommen von 1946 einigten sich die Siegermächte darauf, welcher Staat welche Reparationsgüter aus dem besetzten Deutschland über eine eigens gegründete „Interalliierte Reparationsagentur“ erhalte. Griechenland wurden Reparationsleistungen in einem Wert von damaligen 30 Millionen Dollar zugeschlagen. Das waren funktionsfähige Produktionsanlagen aus dem Ruhrgebiet. Diese wurden 1948 nach Hamburg zur Verschiffung gebracht, wo sie monatelang vor sich hin rosteten. Als 1950 ein Teil davon auf einem englischen Schiff nach Piräus gehen sollte, kam die Ladung dort nie an. Verbleib ungeklärt. Die zweite Ladung wurde von einem englischen Unternehmen verschrottet. Die Erlöse landeten in verschiedenen Taschen, aber offenbar nicht beim griechischen Staat.

Als ein griechischer Journalist nachbohrte, setzte es Drohungen und Prügel vom zuständigen und wohl auch profitierenden Diplomaten, wie der Spiegel 1952 berichtete: "…schüttelte der Leiter der griechischen Reparationskommission in der Bundesrepublik, Georg Lavdas, den Bonner Korrespondenten der griechischen Zeitung "Allagi", Vassos Mathiopoulos, 24, wie einen heimischen Olivenbaum und schrie ihm mit wütender Stimme ins Gesicht: ‚Ich werde dich schon dazu bringen, dein Maul zu halten!‘"

Adenauer gewährte Griechenland ein Zins-Privileg

In der Londoner Schuldenkonferenz von 1952 einigten sich 20 Gläubigerstaaten – inklusive Griechenland – mit der jungen Bundesrepublik darauf, die Prüfung ihrer Reparationsforderungen „bis zur endgültigen Regelung“ zurückzustellen. Damit war ein Friedensvertrag gemeint. Den ersetzte dann der Zwei-Plus-Vier-Vertrag von 1990, in dem die Siegermächte ausdrücklich keine Reparationsforderungen mehr erhoben. Dem Vertrag stimmten alle KSZE-Staaten, auch Griechenland, zu.

Griechenland war zuvor durchaus nicht leer ausgegangen. Die Bundesrepublik hatte in den 1950er und 1960er Jahren mehrere bilaterale Entschädigungsabkommen mit Staaten geschlossen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gelitten hatten. 1958 wurde ein deutsch-griechisches Abkommen unterzeichnet, dass einen Kredit von 200 Millionen DM und einer Laufzeit von 20 Jahren vorsah.

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Pikant dabei: Bundeskanzler Konrad Adenauer gewährte den Griechen mit einem Trick an der Öffentlichkeit und dem Bundestag vorbei einen tatsächlichen Zinssatz von nur vier Prozent, während offiziell von sechs Prozent die Rede war. Dazu kamen noch 3 Millionen DM jährlich als Geschenk an den griechischen Staat, sowie weitere Entwicklungshilfeprojekte und ein zinsgünstiger Kredit der bundeseigenen KfW-Bank von 150 Millionen DM. Insgesamt erhielt Griechenland von 1956 bis 1963 deutsche Zahlungen im Wert von etwa einer Milliarde Mark, wie die Historikerinnen Katerina Kralova und Nikola Karasova errechnet haben.

Großteil des Geldes erreichte die Opfer nie

Wie andere Länder, die unter den Nazis gelitten hatten, bekam Griechenland auch so genannte „Wiedergutmachung“, die an die Opfer individuell ausgezahlt werden sollte. Und zwar 115 Millionen Mark entsprechend einem Abkommen von 1960. Die Verteilung dieses Geldes übernahm der griechische Staat. Historiker Richter schätzt, dass etwa drei Viertel dieses Geldes nie die Opfer erreichte, sondern „in den Taschen von Politikern“ landete.

Die deutsche Seite ging davon aus, dass durch diesen Vertrag alle Endschädigungsfragen abschließend geregelt waren. Dennoch kommen seit den 1990er Jahren immer wieder neue Forderungen aus Griechenland auf. 1997 verurteilte ein griechisches Gericht die Bundesrepublik zu 55 Millionen Euro Schadenersatz für die Opfer des SS-Massakers von Nostromo, beziehungsweise deren Nachkommen.

Es folgte ein jahrelanger diplomatischer Streit, da die Bundesregierung dieses Urteil aus völkerrechtlichen Gründen nicht anerkannte. Die Antwort der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf eine Anfrage der PDS, die – wie heute ihre Nachfolgepartei „Die Linke“ – auf die Reparationsforderungen eingehen wollte, hat nicht an Aktualität eingebüßt:

„Nach Ablauf von 55 Jahren seit Kriegsende und Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der internationalen Staatengemeinschaft hat die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren. Deutschland hat seit Beendigung des Zweiten Weltkrieges in hohem Maße Reparationsleistungen erbracht, die die betroffenen Staaten nach allgemeinem Völkerrecht zur Entschädigung ihrer Staatsangehörigen verwenden sollten. Allein durch Wiedergutmachung und sonstige Leistungen wurde ein Vielfaches der ursprünglich auf der Konferenz von Jalta ins Auge gefassten Reparationen in Höhe von 20 Mrd. US-Dollar erbracht. Im Übrigen wären Reparationen über 50 Jahre nach Ende der kriegerischen Auseinandersetzung in der völkerrechtlichen Praxis ein Sonderfall ohne jede Präzedenz.“ (Das vollständige Dokument finden Sie hier).

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