Gutachten EU-Währungsfonds braucht im Bundestag Zweidrittel-Mehrheit

Ein Regenschirm mit EU-Sternen liegt neben einem Rettungsring im Wasser Quelle: dpa

Ein zentrales EU-Projekt droht am deutschen Grundgesetz zu scheitern: die Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zum Europäischen Währungsfonds (EWF).

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Sollte es dabei, wie von der EU-Kommission gefordert, zu einer Übertragung von nationalen Hoheitsrechten in Haushaltsfragen kommen, schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten, das der WirtschaftsWoche vorliegt, sei „eine Zustimmung gemäß dem ‚Grundfall‘ des Artikels 23 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (...) erforderlich“ – sprich: eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Union und SPD, die sich im Koalitionsvertrag für einen solchen Währungsfonds aussprechen, haben im Bundestag nur 56 Prozent der Stimmen, selbst unter Einschluss aller Grünen-Abgeordneten ergeben sich 65,7 Prozent. FDP, AfD und Linke könnten damit das Projekt blockieren. Sollte sich die Bundesregierung trotzdem nur mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit begnügen, „wäre der nächste Schritt, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zu prüfen“, sagte der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler der WirtschaftsWoche.

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