
Die Freude über den französischen Wahlausgang ist groß in Europa – aber sie sollte speziell die Deutschen nicht dazu veranlassen, ihren Verstand auszuschalten. Der neue Präsident Macron will für die Euro-Zone ein eigenes Parlament und ein eigenes Budget mit einer eigenen Steuerhoheit und der Möglichkeit, in gemeinsamer Verantwortung Schulden zu machen. Er will zudem über eine gemeinsame Einlagenversicherung für die Banken und eine europäische Arbeitslosenversicherung einen direkten Geldfluss vom Norden in den Süden organisieren. Das liegt im ureigenen Interesse der französischen Wirtschaft, weil im Süden viele Auslandskunden der französischen Banken und der französischen Industrie zu finden sind.
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Hans-Werner Sinn, 68, war von 1999 bis Frühjahr 2016 Präsident des ifo Instituts in München.
Der deutsche Außenminister Sigmar Gabriel und SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz haben sich bereits hinter diese Forderungen gestellt, die Kanzlerin und ihr Finanzminister agieren verhaltener. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass solche Änderungen nur mit einer Änderung der EU-Verträge möglich sind. Damit untertreiben sie freilich die rechtlichen Schwierigkeiten. Es ginge nämlich um nichts anderes als die Verlagerung eines Teils der Budgetverantwortung vom deutschen Parlament auf eine internationale Organisation. Und dies wäre ein Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Wirtschaftspolitische Pläne von Emmanuel Macron
Die Unternehmenssteuer soll von derzeit 33 auf 25 Prozent gesenkt werden. Die Steuergutschrift für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (CICE) soll umgewandelt werden in eine dauerhafte Entlastung für Arbeitnehmer mit niedrigen Löhnen.
An der 35-Stunden-Woche soll festgehalten werden. Allerdings könnte sie flexibler geregelt werden, indem Betriebe über die tatsächliche Arbeitszeit mit ihren Beschäftigten verhandeln.
Sie sollen von bestimmten Sozialabgaben befreit werden. Dadurch könnten Niedriglohnempfänger einen zusätzlichen Monatslohn pro Jahr in ihren Taschen haben.
Binnen fünf Jahren sollen 50 Milliarden Euro an öffentlichen Geldern investiert werden. 15 Milliarden Euro davon sollen in bessere Aus- und Weiterbildung gesteckt werden, um die Einstellungschancen von Jobsuchenden zu verbessern. Ebenfalls 15 Milliarden Euro sind geplant, um erneuerbare Energien zu fördern. Weitere Milliarden sind für die Landwirtschaft, die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, für Infrastruktur und Gesundheitswesen geplant.
60 Milliarden Euro an Einsparungen sind bei den Staatsausgaben vorgesehen, die in Frankreich traditionell hoch sind. Zehn Milliarden Euro soll der erwartete Rückgang der Arbeitslosenquote von derzeit etwa zehn auf sieben Prozent bringen, indem die Ausgaben für Arbeitslosengeld sinken. Durch eine verbesserte Effizienz soll das Gesundheitswesen zehn Milliarden einsparen, weitere 25 Milliarden Euro die Modernisierung des Staatsapparates.
In Gegenden mit niedrigem Einkommen soll die Schülerzahl auf zwölf pro Klasse begrenzt werden. Lehrer sollen als Anreiz für eine Arbeit in solchen Regionen einen Bonus von 3000 Euro pro Jahr bekommen. Mobiltelefone in Schulen sollen für Kinder bis 15 Jahren verboten werden. Alle 18-Jährigen sollen einen Kulturpass im Wert von 500 Euro erhalten, den sie beispielsweise für Kino-, Theater- und Konzertbesuche ausgeben können.
Das in Artikel 110 des Grundgesetzes verankerte Budgetrecht gehört zu den unveräußerlichen demokratischen Rechten des Deutschen Bundestages, die eine Ewigkeitsgarantie genießen und deswegen nicht einmal vom Bundestag selbst verändert werden können. Für einen solchen Schritt würde es im Grunde einer Neugründung der Bundesrepublik bedürfen, wie sie nur durch eine neue verfassungsgebende Versammlung oder durch einen Volksentscheid realisiert werden könnte.
Aber auch ökonomisch spricht vieles gegen die Forderungen Macrons. Eine Bankenunion à la française würde bedeuten, dass die nördlichen Länder der Euro-Zone, allen voran Deutschland, in den südeuropäischen Krisenländern und in Irland einen erheblichen Anteil der Sicht- und Spareinlagen – rund 3,69 Billionen Euro – absichern müssten. Sie würde den deutschen Banken und Steuerzahlern nicht nur ungebührliche Risiken aufbürden, für die sie keine Gegenleistung bekommen, sondern auch die Banken in die Lage versetzen, zu niedrigsten Zinsen bei ihren Kunden Einlagen einzusammeln und sie dann in riskante, aber letztlich unrentable Projekte zu investieren, weil die Gewinne privatisiert und die Verluste über die Einlagenversicherung sozialisiert würden. Die amerikanische Savings & Loan-Krise, die in den Achtzigerjahren aufgrund der Verlockungen einer gemeinsamen Einlagensicherung ausgebrochen war und von 1986 bis 1995 über 1000 Finanzinstitute in die Insolvenz trieb, könnte sich dann in Europa wiederholen.