Im Streit um die beiden Sitze des EU-Parlaments in Frankreich und Belgien hat der Europäische Gerichtshof Brüssel als Tagungsort gestärkt. Das Parlament könne über Haushaltsfragen in Teilen auch in Brüssel statt in Straßburg entscheiden, wenn dies für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens notwendig sei, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-73/17).
Frankreich hatte gegen Haushaltsentscheidungen aus dem Jahr 2016 geklagt, die in Brüssel getroffen worden waren. Derartige Beschlüsse dürften nur in Straßburg gefällt werden, hieß es in der Klage.
Die Luxemburger Richter urteilten nun, dass Tagungen zum Haushalt zwar grundsätzlich in Straßburg stattfinden müssten. Allerdings habe das Parlament auch einen Ermessensspielraum, wenn es darum gehe, wichtige Fristen und Termine einzuhalten. Dies sei bei den Haushaltsentscheidungen 2016 der Fall gewesen.
Straßburg ist offiziell Hauptsitz des EU-Parlaments, die meiste Zeit arbeiten die Volksvertreter allerdings in Brüssel. Dort finden auch zusätzliche Plenartagungen sowie die Ausschusssitzungen statt. Seit Jahren gibt es Bestrebungen, nur noch in Brüssel zu tagen. Frankreich will dies aber verhindern.