Iran-Handel EU-Zweckgesellschaft soll bis November stehen

Iran-Handel: EU-Zweckgesellschaft soll bis November stehen Quelle: REUTERS

Zur Umgehung der US-Sanktionen im Handel mit dem Iran will die EU eine Zweckgesellschaft einrichten. Nun steht ein Datum fest, an dem die Gesellschaft ihre Arbeit aufnehmen soll.

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Die von der Europäischen Union (EU) geplante Zweckgesellschaft zur Umgehung der US-Sanktionen im Handel mit dem Iran soll nach Angaben von Diplomaten bis zum 4. November geschaffen werden. An diesem Tag tritt die nächste Stufe der US-Sanktionen in Kraft. Ihre Arbeit aufnehmen solle die Gesellschaft aber erst Anfang nächsten Jahres. Die Zweckgesellschaft soll die Bezahlung iranischer Exporte ermöglichen, darunter auch die für das Land wichtigen Erdölausfuhren. Funktionieren soll dies als eine Art Tauschbörse. Dort könnte iranisches Öl gegen europäische Güter getauscht werden, ohne dass Geld die Seiten wechselt. Ein ähnliches System hatte die Sowjetunion während des Kalten Krieges genutzt. Anlass für die Schaffung der Zweckgesellschaft ist die Drohung der USA, Strafmaßnahmen gegen alle Banken zu verhängen, über die Gelder aus Iran-Geschäften laufen.

„Wir bemühen uns, dass die Zweckgesellschaft vor dem 4. November steht“, sagte ein EU-Diplomat. „Und wir sind sehr überzeugt, dass wir das schaffen.“ Sie werde aber nicht sofort arbeitsbereit sein. Das dauere noch, wahrscheinlich einige Monate. Der Sitz der Gesellschaft ist den Informationen zufolge auch noch nicht geklärt. Ein anderer Diplomat sagte, es gehe zunächst vor allem um einen symbolischen Start, der dem Iran zeige, dass die EU ihre Versprechen einhalte. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hatte den Plan für die Zweckgesellschaft im September bei der UN-Vollversammlung verkündet.

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