
Im Streit um den Einsatz eines klimaschädlichen Kältemittels in Klimaanlagen von Daimler-Autos verklagt die EU-Kommission Deutschland wegen Untätigkeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Behörde erklärte am Donnerstag, die Bundesrepublik habe gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem sie zuließ, dass Daimler das für neue Modelle verbotene Treibhausgas R-134a nutzte.
Selbst nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens seien keine Schritte unternommen worden, um das Problem zu lösen. Unter anderem hätten Strafen verhängt werden müssen, argumentierte die Kommission.
Für Deutschland kommt die Klage dennoch zu einem unerwarteten Zeitpunkt. Nach langem Widerstand hatte Daimler nämlich im Streit um den Einsatz von R-134a im Oktober eingelenkt. Von 2017 an will der Konzern nun doch die umweltfreundlichere Chemikalie R-1234yf in großem Stil in Mercedes-Modellen einsetzen. Dafür wurde ein spezielles Brandschutzsystem entwickelt.
Die Abgas-Tests in Deutschland und Europa
Neue Modelle werden in Deutschland und der EU nach dem Modifizierten Neuen Fahrzyklus (MNEFZ) getestet. Die Tests laufen unter Laborbedingungen, das heißt auf einem Prüfstand mit Rollen. Dies soll die Ergebnisse vergleichbar machen. Der Test dauert etwa 20 Minuten und simuliert verschiedene Fahrsituationen wie Kaltstart, Beschleunigung oder Autobahn-Geschwindigkeiten.
Getestet wird von Organisationen wie dem TÜV oder der DEKRA unter Beteiligung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Dieses untersteht wiederum dem Verkehrsministerium.
Die Prüfungen der neuen Modelle werden von ADAC und Umweltverbänden seit längerem als unrealistisch kritisiert. So kann etwa die Batterie beim Test entladen werden und muss nicht - mit entsprechendem Sprit-Verbrauch - wieder auf alten Stand gebracht werden. Der Reifendruck kann erhöht und die Spureinstellungen der Räder verändert werden. Vermutet wird, dass etwa der Spritverbrauch im Alltag so häufig um rund ein Fünftel höher ist als im Test.
Neben den Tests für neue Modelle gibt es laut ADAC zwei weitere Prüfvorgänge, die allerdings weitgehend in der Hand der Unternehmen selbst sind. So werde nach einigen Jahren der Test bei den Modellen wiederholt, um zu sehen, ob die Fahrzeuge noch so montiert werden, dass sie den bisherigen Angaben entsprechen, sagte ADAC-Experte Axel Knöfel. Zudem machten die Unternehmen auch Prüfungen von Gebrauchtwagen, sogenannte In-Use-Compliance. Die Tests liefen wieder unter den genannten Laborbedingungen. Die Ergebnisse würdem dann dem KBA mitgeteilt. Zur Kontrolle hatte dies der ADAC bei Autos bis 2012 auch selbst noch im Auftrag des Umweltbundesamtes gemacht, bis das Projekt eingestellt wurde. In Europa würden lediglich in Schweden von staatlicher Seite noch Gebrauchtwagen geprüft, sagte Knöfel.
Die EU hat auf die Kritik am bisherigen Verfahren reagiert und will ab 2017 ein neues, realistischeres Prüfszenario etablieren. Damit sollen auch wirklicher Verbrauch und Schadstoffausstoß gemessen werden ("Real Driving Emissions" - RDE). Strittig ist, inwiefern dafür die bisherigen Abgas-Höchstwerte angehoben werden, die sich noch auf den Rollen-Prüfstand beziehen.
Daimler hatte sich zuvor geweigert, das Kältemittel einzusetzen. Die Begründung: Von dem neuen Kältemittel könne ein Sicherheitsrisiko ausgehen, weil im Fall einer Entzündung hochgiftiger Fluorwasserstoff (Flusssäure) entstehen könne. Bei einem Daimler-Test im Herbst 2012 war R1234yf in Flammen aufgegangen.
Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken jedoch nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf besonderer Gefahren.
Ein Daimler-Sprecher teilte am Donnerstag mit, das Unternehmen sei von dem Vertragsverletzungsverfahren nicht direkt betroffen. Selbstverständlich unterstütze man aber die Bundesregierung und die Europäische Kommission mit Informationen.
In Brüssel hatten sich Experten bereits nach den im Oktober gemachten Ankündigungen skeptisch geäußert, ob die Zusagen ausreichen. Zum einen wurde darauf hingewiesen, dass weiterhin Autos auf dem Markt seien, die den EU-Anforderungen nicht genügten. Daimler habe außerdem R1234yf vorerst nur für bestimmte Fahrzeugklassen angekündigt.
Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.