Kampf gegen Übergewicht und Diabetes Großbritannien führt Softdrink-Steuer ein

Zuckerhaltige Getränke sollen in Großbritannien stärker besteuert werden. Mit der Abgabe will die Regierung gegen Übergewicht vorgehen. Experten halten die Steuer für unzureichend.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Zuckerhaltige Getränke wie Cola sollen in Großbritannien bald stärker besteuert werden. Quelle: dpa

Die britische Regierung will stärker gegen die Fettleibigkeit vorgehen und führt eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke ein. Die Abgabe wird bei Produkten fällig, die mehr als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter enthalten, wie die Regierung mitteilte.

Für noch süßere Getränke ist ein höherer Steuersatz geplant. Der Regierung zufolge werden Verbraucher nicht belastet, weil es sich um eine reine Unternehmenssteuer handelt. Erhoben wird sie nur auf Produkte, denen Zucker zugesetzt wird, und nicht etwa auf Fruchtsäfte. Die Einnahmen sollen für Gesundheitsprogramme für Schulkinder verwendet werden.

Großbritannien hat weltweit einen der höchsten Anteile von fettleibigen Menschen. Die Regierung befürchtet, dass die Zahlen in den kommenden Jahren weiter steigen, sodass im Jahr 2050 mehr als ein Drittel der Jungen im Alter zwischen sechs und zehn Jahren und 20 Prozent der Mädchen betroffen sein könnten.

Die Krankheit kostet dem staatlichen Gesundheitssystem NHS Schätzungen zufolge mehr als sechs Milliarden Pfund (sieben Milliarden Euro) im Jahr. Wichtigste Zuckerquelle für Kinder sind dem Gesundheitsministerium zufolge Softdrinks wie Cola.

Experten halten die neue Abgabe für unzureichend und fordern weitgehende Maßnahmen. Ein Vertreter der britischen Softdrink-Branche sprach dagegen von einer "Strafsteuer", die Tausende Jobs gefährde und Übergewicht kaum beeinflusse. Mit der Einführung der Abgabe folgt Großbritannien Ländern wie Belgien, Frankreich, Ungarn oder Mexiko.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%