
Die EU-Kommission will auf europäischer Ebene einen Leistungsschutz für Verleger einführen, obwohl sie die Wirkung des entsprechenden Gesetzes in Deutschland als „gemischt“ einstuft. Das berichtet die WirtschaftsWoche in ihrer neuen Ausgabe unter Berufung auf ein internes Papier der EU-Kommission. Danach ist außerdem geplant, dass EU-Länder nationale Regeln erlassen können, wonach die Kopierabgabe künftig wieder den Verlegern zufallen kann. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil entschieden, dass diese ausschließlich an die Autoren gehen soll.
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger will seine Pläne zum Leistungsschutz am 21. September als Teil der Reform des Urheberrechts vorstellen. Seinen Beamten ist bewusst, dass es sich dabei um ein sensibles Thema handelt, das „sorgfältigen politischen Umgang“ erfordere, wie es in dem Papier heißt. Die EU-Kommission rechnet mit einer lebhaften öffentlichen Debatte: „Gruppen der Zivilgesellschaft, Online-Plattformen und alle, die traditionell eine Ausweitung von Urheberrechten ablehnen, könnten betonen, dass potenziell weniger Content online frei verfügbar sein wird.“
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