Lizenzen Schäuble will Lizenz-Steuerschlupfloch schließen

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Schreckliche Debatte

Was die Österreicher indes nicht haben, ist eine Lizenzbox. Auch in Berlin gilt die Einführung einer Lizenzbox – oder einer Patentbox, in der nur die Lizenzgebühren aus Patenten zum Spartarif besteuert werden – als äußerst unwahrscheinlich. Die Steuerausfälle will sich Schäuble auf dem Weg zum ausgeglichenen Bundeshaushalt nicht leisten, und überdies würden auch die Bundesländer nicht auf ihre anteiligen Steuereinnahmen verzichten.

Standorte der Dax-Konzerne in Steueroasen

Es geht überdies ums Prinzip. „Diese Patentbox-Debatte ist ganz schrecklich“, sagt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding. Wenn Deutschland damit auch noch anfinge, würden „am Ende alle Steuereinnahmen verlieren“. Ein solches Totrüsten wäre mit dem Koalitionspartner SPD nicht zu machen. Er sieht sich durch den Koalitionsvertrag gestärkt. Darin heißt es : „Auch wollen wir sicherstellen, dass der steuerliche Abzug von Lizenzaufwendungen mit einer angemessenen Besteuerung der Lizenzerträge im Empfängerland korrespondiert. Im Vorgriff auf diese internationale Regelung werden wir in Deutschland erforderlichenfalls gesetzgeberisch voranschreiten.“

Binding plädiert nun für eine Lizenzschranke à la Austria oder eine Quellensteuer (die es ebenfalls in Österreich in Bezug auf Drittländer außerhalb der EU gibt). Bei einer Quellenbesteuerung müssten beispielsweise die deutschen Ikea- oder Starbucks-Ableger sofort rund 30 Prozent Steuer an den hiesigen Fiskus abführen, sobald sie ihre Lizenzgebühren in die Niederlande oder in ein anderes Steuerparadies überweisen. Damit wäre der Spareffekt dahin. Für den grünen Finanzexperten Thomas Gambke hätte diese Variante ebenfalls „Charme“.

Sprudelnde Steuern

Jedoch gibt es auch Risiken und Nebenwirkungen. In Österreich führe die Schranke bei betroffenen Unternehmen dazu, dass sich bei einer Lizenzzahlung von acht Prozent des Umsatzes das Ergebnis um zwei Prozent verschlechtere, sagt Andreas Stefaner von der Beratungsgesellschaft EY in Wien. Für eine österreichische Tochtergesellschaft wäre dies ein beträchtlicher Wettbewerbsnachteil beispielsweise gegenüber einem bulgarischen Werk. „Bleibt Österreich mit seiner Lizenzschranke allein, gefährdet dies die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft“, warnt Stefaner. Darüber hinaus sieht er „massive verfassungs- und EU-rechtliche Bedenken, wenn der volle Betriebsausgabenabzug nicht mehr gewährleistet ist“.

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