Matteo Renzi Italiens erfolgreicher Gestalter

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Breite Mehrheit

Renzi gab sich betont kämpferisch: "Sie legen also zum x-ten Mal einen Misstrauensantrag vor. Wir werden ins Parlament gehen, ich hoffe, so schnell wie möglich", schrieb er auf seiner Website. Aber die Opposition ist sauer und blieb der Abstimmung über die Verfassungsreform aus Protest fern. Trotzdem votierten 361 Abgeordnete dafür und nur sieben dagegen.

Insgesamt sitzen in der Abgeordnetenkammer 630 Menschen, die Partei von Matteo Renzi, die Partito Democratico, verfügt über eine breite Mehrheit. Durch den Protest erhielt sie aber nicht die notwendige zwei Drittel-Mehrheit, die – wie auch in Deutschland – bei Verfassungsänderungen notwendig wird. Deshalb muss er nun eine extra Runde drehen. Im Oktober müssen die Italiener in einem Referendum darüber abstimmen.

Was dabei aber nicht vergessen werden darf: Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte sich der Senat quasi selbst entmachtet: 179 Senatoren stimmten damals für die Verkleinerung und die Einschränkung der eigenen Kompetenzen. Zwei Jahre lang hatte zuvor das Parlament über die Pläne diskutiert, die der zur linken Mitte zählende Ministerpräsident Matteo Renzi und seine Reformministerin Maria Elena Boschi auf den Weg gebracht hatten.

Der Regierungschef hat vom Ausgang der Abstimmung bereits seine politische Zukunft abhängig gemacht. Es ist nicht das erste Mal, dass Renzi im Vorfeld einer Abstimmung mit Rücktritt droht. 2015 wurde in Italien über das Wahlrechtsgesetz abgestimmt. Konkret ging es damals darum, der italienischen Regierungen zukünftig stabile Mehrheiten zu garantieren – und dem Land so Kontinuität zu verleihen.

Schließlich hatte das Land seit Kriegsende 62 Regierungen. Renzi bezeichnete es damals als eines der „wichtigsten Reformprojekte“. Im Falle des Scheiterns hatte er mit seinem Rücktritt gedroht. Am Ende gab es 334 Ja- und 61 Nein-Stimmen. Aber auch da: Der Ministerpräsident erhält deutlich mehr Macht. Für Italiens Demokratie bleibt zu hoffen, dass sich so nicht das komplette Regierungssystem in einen Transformationsprozess begibt und sich von einem Parlamentarismus, hin zu einem Präsidentialismus entwickelt.

Am Rande der Abstimmung über die Verfassungsreform wurde übrigens auch gleich noch der Wahlmodus für den Staatspräsidenten geändert. Das Staatsoberhaupt soll künftig in einer Geheimabstimmung von mindestens zwei Dritteln der Parlamentarier gewählt werden.

Wurde nach dem vierten Wahlgang noch immer keine Mehrheit erreicht, sind drei Fünftel der Abgeordneten ausreichend. Bislang wurde der Staatspräsident in einer gemeinsamen Sitzung von Senat und Abgeordnetenkammer gewählt – und nach dem dritten Wahlgang schon genügte die absolute Mehrheit.

Mit Material von dpa.

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