Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Mindestlohn EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Wegen der Mindestlohn-Regelungen für Lkw-Fahrer im europäischen Transitverkehr ermittelt die EU-Kommission gegen Deutschland. Deutschland schränke den freien Warenverkehr ein, moniert die Brüsseler Behörde.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Der PKW und LKW Verkehr auf der Rheinbrücke der A40 bei Duisburg Quelle: dpa

Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer auf der Durchreise bringt der Bundesregierung Ärger mit der EU-Kommission ein. Die Brüsseler Behörde leitete am Dienstag ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland ein.

Grundsätzlich unterstütze sie zwar die Einführung des Mindestlohns, der bei 8,50 Euro liegt, erläuterte die EU-Kommission. Die Anwendung der Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen schaffe jedoch zu viel Verwaltungsaufwand.

Der Mindestlohn schlägt zu – aber nicht überall
8,50 Euro stehen als große Aufsteller vor dem Bundeskanzleramt Quelle: dpa
Jemand trägt einen Tannenbaum Quelle: dpa
Ein Mann steht auf einer Leiter, die an einen Stapel aus Baumstämmen angelehnt ist Quelle: AP
Eine Frau trägt ein Tablett mit verschiedenen Biersorten Quelle: dpa
Ein großes Glas Bier im Vordergrund im Hintergrund der Berliner Fernsehturm "Alex" Quelle: dpa
Lastwagen eines Umzugsunternehmens vor der neuen Zentrale der EZB Quelle: dpa
Eine Friseurin frisiert eine Kundin Quelle: dpa

Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate lang Zeit, um auf den Brief aus Brüssel zu antworten. Sollten sich beide Seiten nicht einigen, könnte die EU-Kommission Deutschland auch vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Das Bundesarbeitsministerium in Berlin betonte in einer schriftlichen Reaktion, die Bundesregierung habe nun erstmals erfahren, welche Regelungen des Mindestlohngesetzes die Kommission für unvereinbar mit EU-Recht erachte. „Die Bundesregierung wird dieses Schreiben (der Kommission) auswerten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden“, stand in der Mitteilung.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%