
Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer auf der Durchreise bringt der Bundesregierung Ärger mit der EU-Kommission ein. Die Brüsseler Behörde leitete am Dienstag ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland ein.
Grundsätzlich unterstütze sie zwar die Einführung des Mindestlohns, der bei 8,50 Euro liegt, erläuterte die EU-Kommission. Die Anwendung der Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen schaffe jedoch zu viel Verwaltungsaufwand.





Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate lang Zeit, um auf den Brief aus Brüssel zu antworten. Sollten sich beide Seiten nicht einigen, könnte die EU-Kommission Deutschland auch vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Das Bundesarbeitsministerium in Berlin betonte in einer schriftlichen Reaktion, die Bundesregierung habe nun erstmals erfahren, welche Regelungen des Mindestlohngesetzes die Kommission für unvereinbar mit EU-Recht erachte. „Die Bundesregierung wird dieses Schreiben (der Kommission) auswerten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden“, stand in der Mitteilung.