"Nein zu Ceta" 125.000 Deutsche unterschreiben Klage gegen Ceta

Campact, Mehr Demokratie und Foodwatch reichen Verfassungsbeschwerde gegen Ceta ein. Mehr als 125.000 Menschen haben sich angeschlossen. Es ist die größte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

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Ceta: Kritiker reichen Verfassungsbeschwerde ein Quelle: dpa

Das Ceta-Freihandelsabkommen der EU mit Kanada landet vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Initiatoren der Initiative "Nein zu Ceta" reichten am Mittwoch ihre von mehr über 125.000 Menschen getragene Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht ein. Sie sprachen von der größten Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik.

Darüber hinaus beantragten die Ceta-Gegner eine Einstweilige Anordnung, mit der eine vorläufige Anwendung des Abkommens vor Abschluss der Ratifizierung in den nationalen Parlamenten der EU verhindert werden soll.

Organisatoren der Klage sind die Verbände Campact, Foodwatch und "Mehr Demokratie". Die über 70 Kartons mit den Vollmachten der Bürger waren am Dienstag in Erfurt in einen Lastwagen verladen und auf den Weg nach Karlsruhe gebracht worden. In der unterschriftsreifen Ceta-Vereinbarung sehen sie einen Wegbereiter für das umstrittene EU-Freihandelsabkommen TTIP mit den USA, das aber noch nicht ausverhandelt ist.

Die Freihandelsabkommen

Die Ceta-Vereinbarung verstößt nach ihrer Auffassung in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz. So schränke sie das Recht der Bürger ein, über ihr eigenes politisches Schicksal zu bestimmen. Das Recht der EU und ihrer Mitgliedstaaten, eigenständig Gesetze und andere Regeln zu verabschieden, werde geschwächt. Das in Europa geltende Vorsorgeprinzip im Gesundheits-, aber auch dem Umwelt-, Verbraucher- und Lebensmittelschutz, werde nicht ausreichend abgesichert. Schließlich kritisieren die Gegner, dass nach dem Abschluss Vertragsteile nicht gekündigt werden könnten.

Als gefährlich beurteilen die Kritiker die Möglichkeit, dass Ceta, zumindest teilweise vorläufig in Kraft gesetzt werden könnte. Würde das Verfassungsgericht dem Antrag auf Einstweilige Anordnung stattgeben, könnte der Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Rat der EU-Handelsminister nicht zustimmen. Gabriel und die Bundesregierung halten Ceta für ein gutes Handelsabkommen, das als Maßstab für künftige ähnliche Vereinbarungen gelten könnte.

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