Premierministerin Theresa May Brexit-Schlussrechnung wird nur bei Handels-Einigung gezahlt

Die britische Premierministerin Theresa May Quelle: REUTERS

Großbritannien wird die Brexit-Schlussrechnung an die EU nur im Falle einer Einigung auf ein Handelsabkommen bezahlen. Das machte die britische Premierministerin Theresa May am Montag bei einem Auftritt im Parlament in London deutlich.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

London und Brüssel hatten sich am vergangenen Freitag auf eine Berechnungsmethode für die finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens gegenüber der Staatengemeinschaft geeinigt. Die britische Regierung geht von einem Betrag in Höhe von 40 bis 45 Milliarden Euro aus, den das Land der EU nach dem geplanten Austritt schuldet. Das Angebot stehe aber unter der Bedingung, dass ein Handelsabkommen für die Zeit nach dem Brexit geschlossen werde. „Wenn wir uns nicht auf diese Partnerschaft einigen, dann ist dieses Angebot vom Tisch“, sagte May am Montag.

Auf der anderen Seite weckte May Hoffnungen, dass sich Großbritannien in jedem Fall weiterhin eng an die EU binden könnte. Sie bestätigte, dass Großbritannien auch dann eine „volle Angleichung“ Großbritanniens an bestimmte Regeln des europäischen Binnenmarkts und der Zollunion suchen werde, wenn die Brexit-Gespräche nicht erfolgreich sein sollten. Ziel sei es, in jedem Fall eine „harte“ Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Nordirland zu verhindern.

Brexit-Minister David Davis war bereits am Morgen in der Frage zurückgerudert, ob die bislang mit der EU erreichten Kompromisse überhaupt bindend sind. Sowohl Dublin als auch Brüssel hatten Widerspruch angemeldet, nachdem er den Wortlaut des gemeinsamen Berichts am Wochenende als „Absichtserklärung“ bezeichnet hatte. Am Montag sagte er, sie seien „mehr als einklagbar“.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%