Rechtliche Bewertung EuGH-Gutachter hält Anleihekaufprogramm der EZB für zulässig

EuGH-Gutachter hält Anleihekaufprogramm der EZB für zulässig Quelle: dpa

Der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof widerspricht den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts: Die milliardenschwere Anleihekaufprogramm der EZB sind rechtens.

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Das umstrittene milliardenschwere Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) ist aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof rechtens. Das Programm verstoße nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und gehe nicht über das Mandat der EZB hinaus, argumentierte Generalanwalt Melchior Wathelet am Donnerstag in Luxemburg. Er widerspricht damit Bedenken des Bundesverfassungsgerichts.

Die Karlsruher Richter hatten den EuGH um eine rechtliche Bewertung gebeten. Aus ihrer Sicht könnte das Programm gegen das Mandat der EZB verstoßen und Zuständigkeiten der EU-Staaten verletzen. Vor dem Verfassungsgericht geklagt hatten unter anderen die Euro-Kritiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel, einst führende Vertreter der Alternative für Deutschland. .

Die Zentralbank hatte im März 2015 das Kaufprogramm zum Erwerb von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) gestartet. Bis Mai 2017 hatte es nach Angaben der Gerichte einen Umfang von 1534,8 Milliarden Euro erreicht. PSPP ermöglichte Experten zufolge dem Eurosystem angesichts des hohen Volumens und der Liquidität ausstehender Staatstitel, Wertpapierankäufe zu vervielfachen.

Inzwischen hat die EZB angesichts der guten Konjunktur ein Ende des Kaufprogramms angekündigt. Ziel der Notenbank war, Geld extrem leicht verfügbar zu machen und damit die Wirtschaft und die Inflation anzukurbeln. Aus Sicht der Kläger hat die EZB damit ihre Kompetenzen überschritten. Sie sehen durch die ultralockere Geldpolitik ihre Rechte als deutsche Wähler und Steuerzahler verletzt.

Wathelets Gutachten ist noch nicht das Urteil, dieses wird erst in einigen Wochen erwartet. Die EuGH-Richter folgen ihren Gutachtern oft, aber nicht immer.

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