Regeln für Produkthaftung EU-Kommission will starke Haftungsregeln für künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz ist komplex und manchmal unberechenbar, eine Black Box gewissermaßen. Quelle: imago images

Künstliche Intelligenz (KI) soll keine Black Box sein. Brüssel will die Anbieter deshalb zwingen, bei Schäden Daten offenzulegen, damit die Opfer eine angemessene Entschädigung bekommen.

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Seit 1986 gelten in der EU einheitliche Regeln für Produkthaftung. Im Zeitalter von künstlicher Intelligenz (KI) will die EU-Kommission diese nun modernisieren. Denn die bestehenden Regeln reichen nicht aus, damit Geschädigte angemessene Entschädigung bekommen, befürchtet die Brüsseler Behörde. Bisher müssen Geschädigte nachweisen, dass ein Produkt einen Fehler aufweist, der einen Schaden ausgelöst hat.

Aber wie soll ein Nutzer genau diesen Beweis liefern, dass die KI etwa einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem es Verletzte oder womöglich Tote gegeben hat? KI ist komplex und manchmal unberechenbar, eine Black Box gewissermaßen. „Die spezifischen Eigenschaften von KI machen es für die geschädigte Person schwer, wenn nicht unmöglich, die Beweislast anzutreten“, schreibt die EU-Kommission im Entwurf einer neuen Haftungsrichtlinie. Das Papier, das am kommenden Mittwoch offiziell vorgestellt werden soll, liegt der WirtschaftsWoche vor.

Die EU-Kommission will durch die neue Richtlinie sicherstellen, dass bei Unfällen mit künstlicher Intelligenz derselbe Anspruch auf Entschädigung gilt, wie bisher bei anderen Technologien auch. „Um den Übergang zu einer digitalen Ökonomie zu fördern, ist es notwendig, gezielt nationale Haftungsregeln an die Eigenschaften von bestimmten KI-Systeme anzupassen“, heißt es in dem Richtlinienentwurf.

Konkret sollen Geschädigte das Recht bekommen, den Anbieter aufzufordern, Daten und Protokolle offenzulegen. Wenn Unternehmen die eingeforderten Informationen nicht offenlegen, gilt die Vermutung, dass die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wurde. Die Gerichte sind verpflichtet sicherzustellen, dass nur notwendige Daten offengelegt werden, damit Geschäftsgeheimnisse geschützt werden. Die neuen Haftungsregeln sollen auch gelten, wenn staatliche Stellen KI einsetzen.

Die EU-Kommission argumentiert, dass verstärkte Haftungsregeln das Vertrauen der Verbraucher in KI stärken würden und die Anwendung von KI beschleunigen würde. Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission den KI-Akt vorgelegt, der die Risiken von KI minimieren soll. Die Frage der Haftung war dabei aber offen geblieben. Die EU will, den Einsatz von KI regulieren und damit weltweit einen Standard setzen. Die USA und vor allem China haben sich dagegen bisher wenig mit ethischen Fragen beim Einsatz von KI beschäftigt.

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Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Aus dem Europäischen Parlament kommt Zustimmung für den EU-Kommissionsvorschlag. „Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU müssen sich auf einen hohen Schutzstandard auf unserem digitalen Binnenmarkt verlassen können“, sagt die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses, Anna Cavazzini (Grüne). Allerdings findet sie die Hürde der Beweislast im Schadensfall durch KI weiterhin sehr hoch. „Eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Betroffenen in klar definierten Fällen hingegeben könnten den Rechtsweg und auch die Rechtsdurchsetzung wesentlich erleichtern.“

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