Regierungskrise So steht es um Österreichs Wirtschaftsreformen

Das Rednerpult vor der Pressekonferenz des österreichischen Bundeskanzlers Kurz im Bundeskanzleramt Quelle: dpa

Die geplatzte Regierungskoalition aus ÖVP und FPÖ hatte grundlegende wirtschaftsfreundliche Reformen für Österreich veranlasst. Aber die wichtigsten davon bleiben nun in der Schwebe.

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In der nun geplatzten österreichischen Koalitionsregierung war die Wirtschaft kaum ein Streitfaktor. Die FPÖ hatte keinen großen Anspruch auf wirtschaftspolitische Gestaltung. Was die Rechtspopulisten um den nunmehr zurückgetretenen Vizekanzler Heinz-Christian Strache wollten, war Zugriff auf die Innen- und vor allem auf die Einwanderungspolitik. Den bekamen sie und ließen im Gegenzug den Reformern der ÖVP weitestgehend freie Hand.

Aus der österreichischen Wirtschaft erfährt Bundeskanzler Sebastian Kurz zwar ebenso Verständnis und Zustimmung für seine Entscheidung wie ohnehin in der Öffentlichkeit. Allerdings werden auch Sorgen laut, dass die wirtschaftsfreundlichen Reformen nun durch die Regierungskrise stillstehen. Der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Kapsch, appelliert, „den für Österreich erfolgreich eingeschlagenen Weg der Standort- und Beschäftigungsstärkung weiter zu gehen“.

Gerade aus deutscher Perspektive sind die wirtschafts- und sozialpolitischen Reformen bemerkenswert, die Österreich – in jeglicher, auch wirtschaftsstruktureller Hinsicht dem großen Nachbarn sehr ähnlich – seit der „Angelobung“ des Kanzlers Kurz am 18. Dezember 2017 einleitete. In seiner Ankündigung von Neuwahlen betonte Kurz dies: „Wir haben es geschafft, die Schuldenpolitik in unserem Land zu beenden. Die Regierung hat österreichische Steuerzahler entlastet, unser Land sicherer gemacht, die Asylgesetze verschärft, die Mindestpension angehoben, die Sozialversicherungen zusammengelegt.“

Diese Worte kann man als Wahlkampfauftakt verstehen. Was der Kanzler vor den Fernsehkameras verschwieg: Der Großteil der Reformen, nicht zuletzt auch die Steuersenkung, sind noch nicht in Kraft getreten. Ob sie in der nun begonnenen Übergangsphase bis zu den Neuwahlen des Nationalrats und der Bildung einer neuen Regierung noch zustande kommen werden, ist offen - und für den Fall einer neuerlichen großen Koalition eher unwahrscheinlich. Die Steuerreform sollte Österreichs Privathaushalte und Unternehmen um rund 6,5 Milliarden Euro jährlich entlasten.

Reformen hängen im Abstimmungsprozess

Erst ein Teil der Steuerreform, auf die sich ÖVP und FPÖ geeinigt hatten, liegt seit April zur vorparlamentarischen „Begutachtung“ veröffentlicht vor. Bevor der Gesetzentwurf im Nationalrat beschlossen werden kann, müssen nun zunächst die anderen Bundesministerien, aber auch Landesregierungen und nicht zuletzt Sozialpartner (inklusive Gewerkschaften) gehört werden. In diesem Teil geht es unter anderem um die sogenannte „Normverbrauchsabgabe“ für Neuwagen und Steuererleichterungen für Unternehmen. Die wichtigeren Teile der Reform, nämlich die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener und die angekündigte Lohnsteuersenkung ab 2021, liegen noch nicht vor.

Schon in Begutachtung, aber noch nicht im Nationalrat, befindet sich außerdem die Reform der Bankenaufsicht, die in der Finanzmarktaufsicht gebündelt werden soll. Gleiches gilt für die Reform der „Transparenzdatenbank“. Sie soll einen Überblick verschaffen, wie Sozialleistungen und Förderungen an Unternehmen aus Steuermitteln und Abgaben fließen, und damit Einsparpotenzial schaffen. Sie war während der Jahre der großen Koalition ein dauernder Zankapfel zwischen ÖVP und Sozialdemokraten und funktioniert seit ihrer Einrichtung 2013 nicht, weil einige Bundesländer und die Gemeinden keine Daten einspeisen.  

Auch Reformen, die an Deutschland erinnern, sind geplant, aber nicht beschlossen: Die Anhebung der Mindestpensionen mit langen Versicherungszeiten und das „Arbeitslosengeld Neu“, in dem vergleichbar dem deutschen Hartz-Reformen die „Notstandshilfe“ aufgehen soll. Beschlossen ist allerdings die Kürzung der Mindestsicherung. Diese „Sozialhilfe Neu“ muss in den Bundesländern bis Sommer 2021 umgesetzt werden. Dann dürfen diese den Beziehern nicht mehr als 885 Euro monatlich zahlen. Bisherige Zuschüsse wie die Wohnbeihilfe werden von der Mindestsicherung abgezogen. Das können für die Betroffenen Beträge von rund 200 bis 400 Euro im Monat sein.

Umgesetzt – und von der Wirtschaft begrüßt – wurde die Arbeitszeitflexibilisierung. Von den Gewerkschaften war dies mit dem Kampfbegriff „12-Stunden-Tag“ schwer kritisiert worden. Seit Januar 2019 gilt der 8-Stunden-Tag zwar weiter als gesetzliche Normalarbeitszeit, auf freiwilliger Basis können Arbeitnehmer aber nun bis zu 12 Stunden täglich arbeiten.

Ebenfalls umgesetzt ist die Fusion der Gebietskrankenkassen. Die Kleinteiligkeit des österreichischen Föderalismus steht schon länger in der Kritik der Wirtschaft. In der Verbandszeitschrift der Industriellenvereinigung wird – allerdings vor Bekanntwerden des Strache-Skandals – eine Föderalismusreform gefordert als Möglichkeit, die Steuersenkungen gegen zu finanzieren. Österreichs Föderalismus sei „nicht nur kleinteilig, sondern in seiner heutigen Ausgestaltung leider auch ein gewachsenes Misstrauenssystem zwischen Bund und Ländern“. Offenbar traute die IV der nun geplatzten türkis-blauen Koalition grundlegenden standortpolitischen Veränderungswillen zu.     

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