




Wer je ein Telefonat mit Blick auf den Kostenzähler abgewürgt hat, wird frohlocken: Die Extra-Gebühren für das mobile Telefonieren, Internet-Surfen und den SMS-Versand im Ausland sollen in weniger als zwei Jahren zum Großteil fallen.
Gibt es ab dem 15. Juni 2017 keine Roaming-Aufschläge mehr?
Ja und Nein. Wer etwa eine Freikontingent an Telefonminuten, SMS oder Daten hat, kann diese dann im EU-Ausland genauso nutzen wie zu Hause, wie die EU-Kommission im Juni erläutert hat. Sogenanntes „permanentes Roaming“ soll aber ausgeschlossen sein. Dabei würden sich Kunden ihre SIM-Karte für das Handy im günstigeren Ausland kaufen, sie aber daheim nutzen. Umso etwas zu verhindern, dürfen Anbieter beim Erreichen bestimmter Mengen an Anrufen, SMS oder Daten Aufschläge erheben. Wie hoch diese ausfallen ist noch unklar, sie sollen aber deutlich unter den derzeitigen Obergrenzen liegen. Die EU-Kommission soll Einzelheiten ausarbeiten.
Wie Sie sich vor Handy-Kostenfallen im Ausland schützen (Stand April 207)
Mit Roaming (zu deutsch etwa "wandern", mit Bezug auf den Nutzer, der durch die Mobilfunknetze wandert) werden jene Gebühren bezeichnet, die anfallen, wenn Mobilfunkkunden im EU-Ausland zum Handy greifen.
Zum Ärger von Verbraucherschützern und Regulierern hielten die Roaming-Kosten die Tarife lange Zeit hoch und sorgten dafür, dass die Anbieter sich eine goldene Nase verdienten.
Quelle: Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale, dpa
Stand: April 2017
Um allzu hohe Rechnungen zu vermeiden, schreibt die Roaming-Verordnung innerhalb der europäischen Union vor, dass Mobilfunkanbieter eine Obergrenze von 50 Euro anbieten müssen. Seit 2012 gilt zudem der Kostenairbag: Jeder Anbieter mit Sitz in der EU darf für weltweites Datenroaming auch im außereuropäischen Ausland maximal 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) berechnen.
Aber: Lässt der Netzbetreiber im Nicht-EU-Land, das der Nutzer besucht, es nicht zu, dass der Roamingpartner das Nutzerverhalten in Echtzeit überwacht, gibt es keinen Kostenairbag. Dann muss dem Kunden aber bei Einreise auf dem Handy mitgeteilt werden, dass die Kostenbegrenzung nicht zur Verfügung steht.
Smartphones können sich vom Nutzer unbemerkt ins Internet einwählen, um zum Beispiel ein Software-Update auszuführen, automatisch E-Mails abzurufen oder die Wetterinformationen zu aktualisieren. Dies kann durch rechtzeitiges Ausschalten dieser Funktion beziehungsweise des gesamten Mobiltelefons verhindert werden. Am einfachsten ist es, das Smartphone einfach auf den Flugmodus zu setzen. Dann ist allerdings auch das Telefonieren nicht mehr möglich. Alternativ können auch Softwareaktualisierungen nur noch per WLAN zugelassen werden. Eine entsprechende Einstellung gibt es in jedem Betriebssystem.
Auch Rufweiterleitung oder das Abhören der Mailbox kostet, vor allem in Ländern außerhalb der EU. Hier lauert die Kostenfalle der doppelten Umleitung: Man zahlt zum einen für die Weiterleitung des Gesprächs ins Urlaubsland und dann noch einmal für die Rückleitung auf die deutsche Mailbox.
Reiseführer und City-Guides gibt es auch als Apps, die sich unterwegs mit einem Smartphone nutzen lassen. Das Herunterladen vor Reiseantritt spart Roaming-Gebühren, da die Reiseführer nach dem Download in der Regel ohne Internetverbindung, also offline, zur Verfügung stehen.
In vielen Hotels, Bars und Restaurants stehen WLAN-Hotspots zur Verfügung, mit deren Hilfe günstig, oder sogar kostenfrei, am Urlaubsort im Internet gesurft werden kann. Allerdings muss von der Eingabe von sensiblen persönlichen Daten (wie etwa Online-Banking, Kreditkartennummer) abgeraten werden, da diese leicht ausgespäht werden können.
Der 15. Juni 2017 ist eine Zäsur in der Entwicklung des Mobilfunks: Das umstrittene EU-Roaming wird kostenfrei. Nun soll EU-Reisenden kein Eurocent extra mehr fürs Herumwandern durch fremde Netze aus der Tasche gezogen werden. Zwar müssen auch künftig Roaming-Kosten bezahlt werden, aber es sind nicht mehr die Endkunden, die zur Kasse gebeten werden - im Prinzip jedenfalls.
„Es ist völlig unklar, was nach dem 15. Juni passiert“, analysiert etwa Susanne Blohm, Referentin für Digitales und Medien bei der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin.
Andere wie das Vergleichsportal Verivox sehen eine Preiswende am Mobilfunk-Himmel heraufziehen. Verbraucher würden für eine Leistung bezahlen, die eigentlich kostenfrei sei, unterstreicht Christian Schiele, Produktchef Telekommunikation bei Verivox. Anbieter wie Telekom und Telefónica hatten bereits vor längerer Zeit ihre Tarife angepasst und EU-Roaming als Inklusivleistung ins Programm genommen. Dafür wurde der Preis leicht nach oben angepasst. Entfallen nun die Roaminggebühren, kommt es zu einer indirekten Preiserhöhung. Es sei denn, die Unternehmen rechnen die Kosten wieder heraus.
Der Kostenfaktor Roaming, argumentiert Verivox, werde nun aufs Inland verlagert und in die Handytarife eingepreist. Folge: Nichtreisende und Geringverdienende zahlten am Ende die Zeche. Einige Discounter wie Billigmarken bei Drillisch sind bereits dazu übergegangen, rein nationale Tarifmodelle zu entwickeln, die eine Auslandsnutzung ausschließen.
Sinken die Gebühren schon vor dem Sommer 2017?
In einem Zwischenschritt sollen die Roaming-Kosten am 30. April 2016 weiter sinken. Statt derzeit geltender Obergrenzen für den Endkunden-Preis (ohne Mehrwertsteuer) gäbe es dann maximale Aufschläge auf den Heimtarif. Dann dürfen Telefonate aus dem EU-Ausland nur noch 5 Cent pro Minute zusätzlich kosten, bei SMS sind es 2 Cent und beim Surfen darf jedes Megabyte an Daten mit höchstens 5 Cent extra zu Buche schlagen. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer. Damit liegt der maximale Gesamtpreis nach früheren Angaben der EU-Kommission immer noch deutlich unter den derzeit geltenden Preis-Obergrenzen von höchstens 19 Cent für abgehende Anrufe, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten plus Mehrwertsteuer.
Das Parlament hat Regeln zur Netzneutralität beschlossen. Was versteht man unter Netzneutralität?
Netzneutralität bedeutet, dass Internet-Anbieter alle Datenpakete gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken, egal woher sie stammen oder welchen Inhalt sie haben. Da die Datenmenge ständig wächst, steigt damit auch die Gefahr von Staus im Netz. Deshalb wurde diskutiert, ob in Sonderfällen nicht doch manche Internetdienste Vorfahrt bekommen sollten.
Wie wird die Netzneutralität in Europa nun geregelt?
Niemand soll sich seine Vorfahrt im Internet erkaufen dürfen, legt die Verordnung fest. Allerdings wird in dem Papier der Begriff der „Spezialdienste“ eingeführt, der das Prinzip der Netzneutralität aushebeln könnte. Die Rede ist von Diensten wie der Telemedizin oder dem Fernsehen im Internet. Diese Dienste sollen andere Nutzungen nicht verdrängen und nur angeboten werden, wenn es genügend Kapazität gibt. Sie dürfen aber privilegiert behandelt werden. Die Ausnahme von der Regel soll also dafür sorgen, dass beim Video-Streaming das Bild nicht ruckelt oder bei einer Telemedizin-Anwendung das Bild während einer Operation nicht plötzlich unscharf wird - nur weil gerade nicht genügend Bandbreite zur Verfügung steht.
Warum ist das alles so umstritten?
Kritiker fürchten, dass die Netzneutralität durch vage Formulierungen praktisch abgeschafft wird. Unmittelbar vor der Abstimmung forderten mehr als 30 führende Startups, Internetunternehmen und Investoren aus Europa und den USA Änderungen der Pläne.
Sie befürchten, dass die Entwicklung innovativer Dienste behindert wird, wenn Internet-Provider „Überholspuren“ für bestimmte Daten einrichten und andere Daten ausbremsen dürfen. Sie wenden sich auch gegen den Vorschlag, dass der Datenverbrauch bestimmter Dienste wie Musik-Streaming aus den Datentarifen ausgeklammert wird, um diese Dienste gegenüber anderen zu bevorzugen.
Auch der Erfinder des World Wide Web, Sir Tim Berners-Lee, warnte die Europaabgeordneten vor einer Sonderbehandlung von Spezial-Diensten. Es handle sich dabei um Überholspuren, für die man extra zahlen müsse. Betroffen davon seien Startups, kleine Unternehmen, Künstler, Aktivisten und Erzieher in Europa und der ganzen Welt.
Ist eine Mehrheit zu erwarten?
Ja - wenn auch eine zähneknirschende. Denn das im Europaparlament sehr populäre weitgehende Aus der Roaming-Gebühren bildet ein Paket mit den Regelungen zur Netzneutralität. Das ist so mit den EU-Staaten ausgehandelt worden. Da viele Politiker sich das „Aus“ der Roaming-Aufschläge gerne auf die Fahnen schreiben möchten, erwarteten Beobachter trotz kursierender Unmut über die Netzneutralität eine Mehrheit bei der Abstimmung.