




Deutschland, Frankreich und Italien wollen in den kommenden Monaten eine Vereinbarung zur Entwicklung einer europäischen Drohne unterzeichnen. Noch im Jahresverlauf planten die drei Staaten eine erste Studie zur Konkretisierung der Anforderungen an das neue Fluggerät, teilte die Bundesregierung nach einer gemeinsamen Sitzung des deutschen und französischen Kabinetts am Dienstag in Berlin mit.
Später soll das Projekt auch anderen Interessenten wie etwa Spanien und Polen offen stehen. Aus der Industrie werden voraussichtlich Airbus , Dassault und Finmeccanica an dem Vorhaben beteiligt sein, über das Reuters bereits am Montag berichtet hatte. Europa steigt damit in die Entwicklung größerer Drohnen ein, nachdem es in der Vergangenheit in diesem Bereich von den USA und Israel abhängig war.
Die Bundeswehr hat für den Afghanistan-Einsatz bisher drei unbewaffnete "Heron"-Drohnen des israelischen Herstellers IAI geleast, die von Masar-i-Scharif aus Aufklärungsbilder vom Norden des Landes liefern. Das Entwicklungsprogramm für die neue Drohne, die auch Waffen tragen können soll, wird nach Angaben aus Sicherheitskreisen von der europäischen Rüstungsbehörde OCCAR und deren Büro in Bonn gesteuert werden.
Rechtliche Fragen zum Drohnen-Flug
Drohnenflüge sind im Falle einer privaten Nutzung nur genehmigungspflichtig, wenn das Gerät ein Gewicht von fünf Kilo überschreitet. Bei leichten Modellen wird keine Erlaubnis benötigt. Anders bei kommerziellen Einsätzen: Eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde ist dann erforderlich, wenn eine Drohne beispielsweise Luftbilder durch professionelle Fotografen aufnehmen soll. Quelle: Spiegel Online.
Bei Drohnen handelt es sich um unbemannte Luftfahrtsysteme. Sofern diese Fluggeräte für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist die Nutzung im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Die Ausnahme: Drohnen gelten als Flugmodelle, wenn diese ausschließlich zur Sport- und Freizeitgestaltung genutzt werden. Dann ist deren Nutzung weniger streng reglementiert.
Eine Aufstiegsgenehmigung wird vom jeweiligen Bundesland erteilt und hängt daher von den unterschiedlichen Vorgaben der Bezirksregierungen ab. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise Düsseldorf und Münster zuständig. Die Aufstiegserlaubnis wird hier für zwei Jahre angeboten, gilt allerdings nicht für alle Modelle und Nutzungsarten gleich. Benötigt wird: ein Versicherungsnachweis, Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers sowie technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät.
Die Kosten für eine Aufstiegsgenehmigung liegen in NRW bei 250 Euro für zwei Jahre. Eine Einzelerlaubnis kostet hingegen 80 Euro.
Zu Flugplätzen ist ein Mindestabstand von 1, 5 Kilometern einzuhalten. Zu grundsätzlichen Flugverbotszonen gehört beispielsweise das Regierungsvierte in Berlin. Bei Flügen über Atomkraftwerken, Unfallstellen oder Menschenansammlungen sollte man ebenso vorsichtig sein.
Eine privat genutzte Drohne muss sich immer in der Sichtweite der steuernden Person befinden. Dies entspricht einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. Die Flughöhe wird von vielen Bundesländern auf ein Maximum von 30 bis 100 Meter beschränkt.
Die Urheberrechte von Gebäuden liegen beim Architekten. Öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen die Aufnahmen der privaten Drohne deshalb nicht. Im privaten Umfeld könne sie jedoch gezeigt werden. Generell unterliegen Aufnahmen von Drohnen nicht der sogenannten Panoramafreiheit. Diese erlaubt das Ablichten von Gebäuden, die von der Straße oder von einem öffentlichen Platz aus zu sehen sind und die Veröffentlichung der Bilder im Netz. Bei Luftaufnahmen werden jedoch auch Rückseiten und Innenhöfe von Häusern gezeigt. Die Panoramafreiheit greift somit nicht.
Für Drohnen, die tief über dem Grundstück des Nachbarn kreisen und zudem auch noch eine Kamera an Bord haben, dürfte von einer Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre ausgegangen werden. Konkrete Urteile gibt es zu dieser Thematik allerdings noch nicht. Aus Rücksicht vor Anwohnern und Nachbarn, sollte also von Drohnenflügen in Wohngebieten Abstand genommen werden.
Der Drohnenführer haftet. Personenschäden oder verursachte Unfälle werden von den meisten Haftpflichtversicherungen vertraglich ausgeschlossen. Ein Zusatzversicherung, zum Beispiel bei Modellflugverbänden erhältlich, kann hohe Kosten vermeiden.
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) hatten bereits bei ihrem Gipfeltreffen im Dezember 2013 grundsätzlich die Entwicklung einer europäischen Drohne bis 2025 beschlossen. Angestrebt wird ein unbemanntes Fluggerät, das bis zu 24 Stunden lang in mittleren Höhen zwischen 3000 und 15.000 Metern Aufklärungseinsätze fliegen und bewaffnet werden kann - im Militärjargon eine MALE(Medium Altitude, Long Endurance)-Drohne.
Sie soll vielfältig nutzbar sein, zu zivilen Zwecken wie der Grenzsicherung und der Aufklärung nach Naturkatastrophen ebenso wie zum Einsatz beim Militär. Das Entwicklungsprojekt dürfte nach Einschätzung von Experten Hunderte von Millionen, wenn nicht sogar Milliarden Euro verschlingen.
Außerdem beschlossen Deutschland und Frankreich, ihre Kooperation bei der militärischen Satellitenaufklärung auszuweiten. Eine Vereinbarung dazu solle bis Juni unterzeichnet werden, teilte die Bundesregierung mit. Nach Angaben aus Parlamentskreisen will sich das Bundesverteidigungsministerium mit 210 Millionen Euro am künftigen französischen Aufklärungssystem CSO (Composante Spatiale Optique) beteiligen, um mehr Zugriff auf dessen optische Satellitenbilder zu erhalten.
Deutschland und Frankreich arbeiten schon bisher in der Satelliten-Aufklärung eng zusammen. Beide Systeme ergänzen sich, da die deutschen Satelliten ihre Radar-Bilder auch bei Nacht und durch die Wolkendecke hindurch erstellen können, während die optischen Satelliten des französischen Systems Helios die Bilder bei klarem Wetter liefern. Derzeit erneuern sowohl Deutschland als auch Frankreich ihre Aufklärungssatelliten.