Schutzgemeinschaft für Bankkunden Ein kleiner Verein kämpft gegen die Großbanken

Viele Banken kassieren widerrechtlich Gebühren von ihren Kunden. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden kämpft dagegen an - oft mit Erfolg.

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Die Frankfurter Banken-Skyline: Viele Banken verlangen Gebühren, die sie eigentlich nicht verlangen dürften. Die Darlehensbearbeitungsgebühr ist da bei weitem nicht die einzige. Quelle: dpa

„Banken verlangen eine Vielzahl von ungerechtfertigten Bankgebühren“, sagt Jörg Schädtler. Als Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Bankkunden könnte er da einige aufzählen.

Seit 1999 schaut sein Verein den Banken auf die Finger. Der jüngste Erfolg: Ein rechtskräftiges Urteil zur Darlehensbearbeitungsgebühr beim Bundesgerichtshof im Mai 2014. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte 2012 gegen die National-Bank geklagt.

„Bis ins Jahr 2014 haben die Banken bei Darlehensverträgen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr veranschlagt“, sagt Schädtler. Zum Teil hätten sie drei oder vier Prozent der Darlehenssumme als Bearbeitungsentgelt verlangt. „Das ist willkürlich“, urteilt er. Die Banken nähmen einen Teil der Darlehenssumme dafür, dass sie einen Darlehensantrag bearbeiten – also um die Bonität des Kunden zu prüfen, den Zinssatz festzulegen oder Sicherheiten hereinzunehmen. Laut Rechtsprechung des BGH sind das alles Tätigkeiten, für die die Banken keine Entgelte verlangen dürfen - denn sie sind nicht im Interesse der Kunden.

Die Bankgebühren ärgern die Deutschen am meisten

Die Nationalbank als beklagte Bank hat das eingesehen – andere Banken nicht. So veranschlage die Targobank Bank bis heute Darlehensbearbeitungsgebühren, sagt Schädtler. Ihre Begründung: Im Kundenvertrag sei diese Gebühr wirksam vereinbart – sie werde ja nicht pauschal erfasst; die Bank sei zudem individuell nicht verurteilt worden.  

Damit ist sie nicht alleine. Auch die Deutsche Bank fordert laut Schädtler weiter Darlehensbearbeitungsgebühren ein. Gegen all diese Banken hat die Schutzgemeinschaft Verfahren vor Landgerichten eingeleitet.

Nun könnte man meinen, dass sich die BaFin als Bankenaufsicht solcher Urteile annimmt - doch dort heißt es: „Die BaFin kann einzelne zivilrechtliche Streitigkeiten nicht verbindlich entscheiden. Das ist ausschließlich Sache der Gerichte.“

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