
Im Prozess um illegale Sexpartys der „Carlton“-Affäre hat die Staatsanwaltschaft in Lille einen Freispruch für Dominique Strauss-Kahn gefordert. Der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe weder die Prostituierten bezahlt, noch die Abende organisiert oder einen finanziellen Vorteil gehabt, sagte Staatsanwalt Frédéric Fèvre vor dem Strafgerichtshof im nordfranzösischen Lille. Bei den 13 anderen Angeklagten sprach sich die Staatsanwaltschaft überwiegend für Bewährungs- und Geldstrafen aus. Der Bordellbetreiber soll nach den Vorstellungen der Anklagebehörde für ein Jahr ins Gefängnis.
Nach eigener Aussage hatte Dominique Strauss-Kahn an Sexorgien teilgenommen, während er als Direktor des Internationalen Währungsfonds mit der Bewältigung der Finanzkrise befasst war. Er habe seine "Eroberungen" grob behandelt und verspüre außergewöhnlich häufig das Verlangen nach Sex, gab Strauss-Kahn vor Gericht zu.





Und doch wackelt das Verfahren gegen ihn, das nun in die Schlussphase geht. Denn strafbare Handlungen konnten ihm bislang nicht nachgewiesen werden. Am Montag ließen mehrere Nebenkläger ihre Verfahren gegen den ehemaligen IWF-Chef fallen - mangels Erfolgsaussichten.
Der 65-Jährige muss sich seit Anfang Februar mit 13 weiteren Personen im nordfranzösischen Lille wegen schwerer Zuhälterei vor Gericht verantworten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Sexpartys mit Prostituierten in Frankreich, Washington und Brüssel organisiert zu haben. Strauss-Kahn betont jedoch, er habe nicht gewusst, dass es sich bei den an den Orgien beteiligten Frauen um Prostituierte handelte.
Zwei seiner Mitangeklagten sagten aus, sie selbst hätten die Frauen angeworben, bezahlt und dafür gesorgt, dass Strauss-Kahn davon nichts erfahre. Tatsächlich war sogar die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass die Beweise für eine Anklage gegen den einstigen sozialistischen Spitzenpolitiker nicht ausreichten. Sie sprach sich 2013 dagegen aus, ihm den Prozess zu machen. Ermittlungsrichter setzten sich aber darüber hinweg. Im Fall einer Verurteilung drohen im bis zu zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 1,5 Millionen Euro.
Während des Prozesses um die sogenannte Carlton-Affäre, benannt nach einem Luxushotel in Lille, in dem ausschweifende Sexpartys gefeiert wurden, beschrieben zwei Prostituierte in ihrer Aussage unter Tränen brutale Sexualpraktiken. Eine von ihnen sagte, sie habe sich wie Fleisch in einem Schlachthaus gefühlt.