Die Bundesanwaltschaft in Bern erklärte der WirtschaftsWoche auf Anfrage: „Die Haftbefehle gegen die drei Mitarbeiter der Steuerfahndung Wuppertal sind weiterhin gültig.“
Die Schweizer Justizbehörden hatten die Haftbefehle 2012 erlassen, weil die Beamten am Kauf von Datenträgern mit Informationen deutscher Steuerhinterzieher bei Schweizer Banken beteiligt gewesen sein sollen. Der Vorwurf lautet dabei auf Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hält diese Vorwürfe für „absurd“ und hat den drei Beamten als Dienstherr „umfassenden Rechtsschutz zugesagt“. In die Schweiz dürfen die Beamten aber nicht reisen.
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