Steuergewerkschaft Griechische Finanzverwaltung braucht zehn Jahre

Die marode Finanzverwaltung Griechenlands ist noch lange nicht in der Lage, die Steuern zu erheben und einzutreiben. Das Bundesfinanzministerium gibt sich jedoch optimistisch.

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Die Europäische Flagge mit einem Euro-Zeichen vor dem griechischen Parlament. Quelle: dpa

Eine der größten Problembaustellen Griechenlands ist die völlig ineffiziente Finanzverwaltung. Würde sie funktionieren, bräuchte das Land gar kein neues milliardenschweres Hilfsprogramm. So gibt es rechtskräftige Steuerbescheide in Höhe von über 70 Milliarden Euro, bei denen aber kein Geld an den Fiskus geflossen ist. Dieser Betrag reicht an die Dimension des Hilfspakets mit seinen 86 Milliarden Euro in den nächsten drei Jahren heran.

„Das Geld wird gar nicht eingetrieben“, sagt der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, kopfschüttelnd. Für Eigenthaler  handelt es sich hier „um eine Mischung aus politischem und verwaltungsmäßigem Versagen“. Und er ist skeptisch hinsichtlich einer baldigen Abschaffung dieses Missstandes.

Der oberste deutsche Steuergewerkschafter erklärte im Gespräch mit der WirtschaftsWoche: „Selbst wenn die Griechen es jetzt wirklich wollen, dauert es zehn Jahre, bis es in Griechenland eine funktionierende moderne Steuerverwaltung gibt.“ Dazu bedürfe es viel neuer Technik und EDV, Ausbildung und staatlicher Vorschriften, mit denen die Finanzbeamten in die Lage versetzt werden könnten, Steueransprüche zu erfassen und auch durchzusetzen. Daneben betonte Eigenthaler, dass hierfür auch die Akzeptanz in der eigenen Bevölkerung vorhanden sein müsse.

"Das ist ein eindeutiges Misstrauensvotum gegen die Verhandlungen"
Wolfgang Schäuble Bundestag Griechenland Quelle: dpa
Wolfgang Schäuble Bundestag Griechenland Quelle: dpa
Thomas Oppermann Griechenland Bundestag Quelle: dpa
Klaus-Peter Willsch, Bundestag Quelle: dpa
Anton Hofreiter Bundestag Griechenland Quelle: dpa
Clemens Fuest Griechenland Quelle: Reuters
Gregor Gysi Bundestag Quelle: dpa

Solange aber die Finanzverwaltung nicht funktioniert, sind Zweifel am Erfolg des neuen, dritten Rettungspakets angebracht. Bisher jedenfalls hat die griechische Regierung auch so gut wie gar nicht die Hilfsangebote zur Verbesserung der Finanzverwaltung angenommen. Deutschland zum Beispiel hatte über hundert Steuerexperten über Jahre offeriert. Dabei kamen allein in den Jahren 2011, 2012 und 2013 nur zehn deutsche Finanzbeamte zu kurzzeitigen Einsätzen, teilt das Bundesfinanzministerium mit.  Doch nun versucht ausgerechnet das Bundesfinanzministerium, das während der Verhandlungen mit den Griechen in den vergangenen Monaten noch höchst skeptisch war, an dieser Stelle Optimismus zu streuen.

Auf eine Anfrage der WirtschaftsWoche zur Effizienz der griechischen Finanzverwaltung antwortete das Ministerium von Wolfgang Schäuble in einer Ausführlichkeit, die wir an dieser Stelle in Frage und Antwort dokumentieren: 

Wie die Euroländer über das dritte Hilfsprogramm entscheiden

WirtschaftsWoche Online: Gibt es bezüglich der griechischen Steuerverwaltung neue Bemühungen zur Erhöhung der behördlichen Effizienz?
Bundesfinanzministerium: Um die Zahlungsdisziplin bei Steuern und Sozialabgaben zu verbessern, hat sich die griechische Regierung verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Steuererhebung zu ergreifen und weder neue Teilzahlungs- oder sonstige Amnestie- oder Vergleichsregelungen einzuführen noch bestehende Regelungen zu verlängern. In dem zwischen den europäischen Institutionen unter Beteiligung des Internationalen Währungsfonds mit Griechenland ausgehandelten Memorandum of Understanding (MoU) gibt es einen gesonderten Abschnitt, in dem es um Reformen der Steuerverwaltung geht. (…)

Zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten ist beispielsweise vorgesehen, dass die Personalbesetzung bis Oktober 2015 der für die Beitreibung von Sozialabgaben zuständigen Behörde vollständig sichergestellt wird. Die griechischen Behörden sollen die Kontrollkapazitäten der Sozialversicherungsanstalt stärken und die für Großschuldner zuständige Arbeitseinheit verstärken, um die Kapazitäten in den Bereichen Abwicklung und Steuererhebung sowie – mit hochqualifizierten Rechtsberatern und Unterstützung einer internationalen unabhängigen Beratungsfirma – zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von Schuldnern zu verbessern. Gestärkt werden soll auch die Unabhängigkeit der Finanzverwaltung. Bis Oktober 2015 werden die Behörden Rechtsvorschriften zur Einrichtung einer autonomen Steuerbehörde erlassen(…).

Regelmäßige Überprüfung der Reformen

Welche Rolle spielen dabei die EU, Euro-Gruppe und Deutschland? Gibt es hier neue Angebote, materielle, personelle und finanzielle Hilfestellungen zu leisten, und falls ja, in welcher Form?
Die vereinbarten Reformen, auch die Reformen zur Verbesserung der Steuerverwaltung, werden weiterhin regelmäßig durch die Institutionen überprüft. Hilfskredite werden nur in Tranchen und in Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Überprüfungen gewährt. (…) Ein Vorschlag von einzelnen Maßnahmen gegenüber Griechenland seitens der Eurogruppe erfolgte nicht. (…)

Die Europäische Kommission ist bereit, die notwendige technische Unterstützung im Rahmen neuer Vorkehrungen für technische Hilfe gegenüber Griechenland fortzusetzen. Derzeit ist die Kommission damit befasst, eine mittelfristige Strategie für Griechenland zu entwickeln. Hierzu werden Gespräche mit den griechischen Behörden geführt. Ziel ist die technische Hilfe prioritär an den Schwerpunkten des neuen MoUs auszurichten. Deutsche Experten unterstützen bereits Strukturreformen in Griechenland, sei es durch bilaterale Zusammenarbeit oder durch Vermittlung der Task Force für Griechenland. Experteneinsätze erstrecken sich auch auf die Stärkung der griechischen Steuerverwaltung. Dieses Engagement wird grundsätzlich auch zukünftig weitergeführt werden.

Wie hat sich nach Ihren Erkenntnissen die Leistungsfähigkeit der griechischen Finanzbehörden seit 2010 verändert?

(…) Die wesentlichen steuerrechtlichen Änderungen sind:  Im Einkommensteuerrecht (…) strengere und transparentere Vorschriften für abzugsfähige Betriebsausgaben, neue Regeln zur Vermeidung der Steuerhinterziehung, beispielsweise durch beherrschte ausländische Gesellschaften, moderne Vorschriften zu Unternehmenskapitalisierung und Verrechnungspreisen.

Bei der Grundsteuer  (…) eine vorrangige Immobiliensteuer auf einzelne Liegenschaften, und eine relativ geringe progressive Steuer, die auf Immobilienbestände insgesamt erhoben wird. Das Steuerverfahrensgesetz (…) verbessert die Transparenz der Steuerverwaltung gegenüber den Steuerpflichtigen und vereinfacht das Durchsetzungssystem.

Es werden (…) Gesetzeslücken bei der Durchsetzung von Beitreibungsmethoden geschlossen, eine fristgerechte, verbindliche Datenübermittlung an die Steuerbehörden sichergestellt und ein klares und vereinfachtes System der Zinsen und Geldstrafen aufgestellt. (…) Zum ersten Mal verfügt Griechenland über moderne und einheitliche Rechnungslegungsvorschriften, die für alle Unternehmen gelten und proportional höhere Anforderungen an größere und/oder komplexere Unternehmen stellen.

In einer  Steuerverwaltungsreform (…) wurde die endgültige Struktur des Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen verabschiedet. Ein neues Beurteilungs- und Beförderungssystem wurde genehmigt und wird im zweiten Halbjahr 2014 umgesetzt. Durch die Fusion von Finanzämtern wurde deren Anzahl auf 120 gesenkt.

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